Die neue Tarifstruktur der GEMA sieht eine Vereinfachung der Tariflandschaft vor und führt zu einer deutlichen Entlastung kleinerer Veranstaltungen. Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., der größten Nutzervereinigung in Deutschland, wurden Gespräche aufgenommen. Die neuen Tarife gelten ab 1. Januar 2013.

Die neuen Vergütungssätze der GEMA bilden die Grundlage für die Lizenzierung von Veranstaltungen mit Live-Musik oder Tonträgerwiedergaben. Ausdrücklich hiervon ausgenommen sind reine Konzerte. Innerhalb dieser neuen Tarife werden die Vergütungen an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet. Die Tarifanpassung führt in der Folge bei nahezu allen Veranstaltungen mit geringen Raumgrößen und moderaten Eintrittsentgelten zu deutlichen Vergünstigungen. Für größere Veranstaltungen bringt die Tarifanpassung eine höhere Vergütung mit sich. Zu den Zielen der neuen Strategie gehören insbesondere die Ausgewogenheit der Tarifstruktur sowie die Vereinfachung der Tariflandschaft. Beide Ziele werden mit der Neugestaltung der Tarifstruktur für Veranstaltungen mit Live-Musik oder mit Tonträgerwiedergaben ab dem Jahr 2013 umgesetzt.

Vergütungssätze dieser Art wurden in der Vergangenheit gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. verhandelt und vereinbart. Mitglieder der Bundesvereinigung sind z. B. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Auch im Rahmen der aktuellen Tarifmaßnahme für Veranstaltungen mit Live-Musik oder mit Tonträgerwiedergaben hat die GEMA mit der Bundesvereinigung mehrere Gespräche geführt, um die neuen Tarife zu verhandeln und zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu gelangen. Bei dem letzten Gespräch am 22. März 2012 in Berlin wurde u. a. die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens erörtert. Parallel hierzu ist die GEMA bereit, die Gespräche mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. fortzusetzen. Die neuen Tarife der GEMA sind auf www.gema.de einsehbar und werden in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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