Die GEMA veranlasste gestern die Sperrung des „Radio-Recorder-Dienstes“ „Mp3flat.com“ bei den zuständigen Providern. Bereits am 29. Januar 2007 hatte das Landgericht Köln auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Dienstes erlassen. Die Betreiber hatten ursprünglich von seinen Nutzern bis zu monatlich 2,99 EUR verlangt, um Titel aus aufgezeichneten Radiosendungen gezielt herauszuschneiden. Nachdem der Dienst auf Grund der Verfügung auf ein angeblich kostenloses Angebot umgestellt hatte, folgte das Gericht nunmehr in einer einstweiligen Verfügung vom 20. Februar 2007 der Auffassung der GEMA, dass auch die unentgeltliche Ausgestaltung des Angebots nicht unter den Ausnahmetatbestand der Privatkopie fällt und damit illegal ist. Die Provider kamen daher nunmehr der Aufforderung der GEMA nach, den Zugang zu dem Dienst zu sperren.

Mangels ernsthafter Lizenzierungsverhandlungen mit den Betreibern des Dienstes und der mangelnden Bereitschaft der Betreiber, den rechtswidrigen Dienst bis zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen abzuschalten, sah sich die GEMA gezwungen, die Interessen ihrer Mitglieder durch eine Sperrung des Dienstes zu wahren, bis eine sinnvolle Lizenzierungslösung gefunden ist.

Dr. Harald Heker, Vorstandvorsitzender der GEMA: „Das Vorgehen gegen Mp3flat.com zeigt, dass die GEMA auf nachhaltige Weise die Interessen ihrer Mitglieder verfolgt und es nicht tolerieren wird, dass Rechtsverletzer auf dem Rücken der Urheber Profit erzielen.“

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 852 Mio. (Geschäftsjahr 2005) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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