In den vergangenen Tagen beherrschte ein Thema die Presse: Kopieren von Noten für Kindergärten und Kindertagesstätten und der rechtliche Rahmen hierfür. Oftmals irreführend wurde berichtet, die GEMA wolle für das Singen von urheberrechtlich geschützten Weihnachtsliedern hohe Tantiemen verlangen oder das Singen gar verbieten. Diese Meldungen beruhen aber nicht auf Tatsachen und von einem Sing-Verbot durch die GEMA kann keinesfalls die Rede sein.

Grundsätzlich besteht in Deutschland nach dem Urheberrechtsgesetz ein Kopierverbot für Werke der Musik. Dies umfasst auch das Kopieren von Noten, die zum Bildungszweck in vorschulischen Einrichtungen wie etwa Kindergärten genutzt werden. Die Wahrnehmung der Rechte für das Kopieren von Noten und Liedtexten liegen bei der Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition).

Diese ist eine eigene, von der GEMA komplett unabhängige deutsche Verwertungsgesellschaft.
Das Singen selbst sowie das Kopieren nicht-geschützter Musikwerke sind entgegen anderslautender Medienberichte natürlich vergütungsfrei erlaubt.
Bereits zum 1. Januar 2010 hat die VG Musikedition die GEMA mit der Lizenzierung der Notenkopien für vorschulische Einrichtungen beauftragt. Dies bedeutet, dass die GEMA für die VG Musikedition die administrative Durchführung der Rechtewahrnehmung übernimmt. Deshalb wurden von der GEMA im Namen der VG Musikedition 36.000 Kindergärten im gesamten Bundesgebiet angeschrieben und über die Neuregelung sowie geltende Tarife informiert.

„Der Tarif der VG Musikedition ermöglicht Kindergärten nicht nur eine legale musikalische Erziehung, sondern bietet auch eine signifikante Kostenersparnis: Da Noten aufgrund der Gesetzeslage eigentlich nicht kopiert werden dürfen, müssten die vorschulischen Bildungseinrichtungen ansonsten auf die Anschaffung kompletter Liederbücher ausweichen“, erläutert Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition.

Die Tarifgestaltung für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke der Musik strebt nach einem Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber der VG Musikedition und dem Bildungsauftrag der Kindergärten. Der Vergütungssatz für bis zu 500 Kopien beträgt einmalig 56 Euro im Jahr, für kirchliche oder kommunale Kindergärten gilt mit 44,80 Euro darüber hinaus ein Gesamtvertragsrabatt. Weitere Lizenzen zum Selbstkopieren können in verschiedenem Umfang erworben werden. Eine Übersicht über das vollständige Angebot gibt es auf www.vg-musikedition.de. Kindergärten haben unterschiedliche Träger wie Kommunen, Gemeinden, Kirchen oder Wohltätigkeitsorganisationen.

Deshalb ist ein Gesamtvertrag, wie er beispielsweise für das Kopieren zu
Unterrichtszwecken an allgemein bildenden Schulen zwischen den verschiedenen Verwertungsgesellschaften und der Kultusministerkonferenz existiert, laut der VG Musikedition nicht in gleicher Weise realisierbar.

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