Während die amerikanische Musikindustrie ihren Kampf gegen illegale Musiknutzungen im Usenet erst vor kurzem aufgenommen hat, kann die GEMA ihr bereits vor vielen Monaten begonnenes Vorgehen gegen illegale Dienstanbieter im Usenet weiter erfolgreich ausbauen. Dies belegt beispielsweise das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.10.2007.

Das Gericht untersagt der Walea GmbH, dem Betreiber von Alphaload, den Zugang zu den verfahrensgegenständlichen Werken der GEMA im "Usenet" zu vermitteln. Das Usenet wird häufig als "Vorgänger des Internet" bezeichnet, da es vor dem World Wide Web entstand. Seine Funktionsweise ist mit einem virtuellen "schwarzen Brett" vergleichbar.

In den vergangenen Jahren wurde das Usenet zunehmend für den kostengünstigen und illegalen Bezug geschützter Inhalte verwendet. Dies haben sich einige Anbieter zunutze gemacht und ihren kostenpflichtigen Zugang mit diesen umfangreichen illegalen Nutzungsmöglichkeiten beworben.

Diese Gewinnerzielung auf dem Rücken der Rechteinhaber hatte die GEMA bereits zu Beginn letzten Jahres durch ein Urteil des LH Hamburg gegen "UseneXT" erfolgreich unterbunden. Nachdem im Sommer 2007 nach der Intervention der GEMA Zugangsvermittler zum Usenet ihre Pforten geschlossen hatten, wurde die Verantwortlichkeit solcher Zugangsvermittler in dem weiteren Urteil des LG Hamburg (26.10.2007) bestätigt.

Dies ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen die Musikpiraterie. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Dieser gerichtliche Erfolg zeigt, dass wir weltweit eine führende Rolle bei der Durchsetzung der Rechte der Autoren und Verleger einnehmen."

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Textverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit einer der führenden Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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