Die GEMA setzt ihre nachhaltigen Maßnahmen gegen den „One-Click-Hoster“ RapidShare fort und hat nun in einem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg Klage auf Unterlassung von Rechtsverletzungen bezüglich einer großen Anzahl von Werken aus dem GEMA-Repertoire eingereicht.

Nach positiven Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 21. September 2007 und des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2008 führt die GEMA ihre erfolgreiche Strategie jetzt in Hamburg fort. Wesentliches Ziel ist es, das gesamte GEMA-Repertoire vor illegaler Nutzung zu schützen. Unterstützt wird dies durch eine neue, für die GEMA speziell hierfür entwickelte Software. Durch den Einsatz der Software wird insbesondere das Argument der Dienstbetreiber, sie könnten die großen Mengen bei ihnen abgespeicherter Dateien technisch nicht kontrollieren, widerlegt.

Bei RapidShare handelt es sich, nach eigenen Angaben des Dienstes, um einen der weltweit größten und schnellsten Webhoster. Kunden können beliebige Dateien auf den Speicherplätzen des Dienstes ablegen und einer unbegrenzten Zahl anderer Nutzer weltweit kostenlos zum jederzeitigen Abruf zur Verfügung stellen. Der Betreiber des Dienstes erzielt vor allem mit dem entgeltlichen Angebot komfortablerer Abrufmöglichkeiten von Inhalten beachtliche Profite. Im Rahmen dieses Dienstes finden in erheblichem Maße Urheberrechtsverletzungen statt, welchen die GEMA im Musikbereich bereits seit geraumer Zeit entschieden entgegentritt.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Dieser Schritt zeigt, dass die GEMA auch technisch an vorderster Reihe mitspielt und damit proaktiv und innovativ die Rechte ihrer Mitglieder schützt.“

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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