Mit dem 14. Deutschen Musikautor*innenpreis ehrt die GEMA im kommenden Jahr in zehn Preiskategorien Musikautorinnen und Musikautoren für ihre herausragenden Kompositio-nen und Textdichtungen.

  • Komposition Audiovisuelle Medien/Hörspiel (Sparte U)
  • Komposition Rock/Pop (Sparte U)
  • Komposition Weltmusik (Sparte U)
  • Komposition Orchester (Sparte E)
  • Komposition Experimentelle Musik/Elektronik (Sparte E)
  • Text Hip-Hop (Sparte U)
  • Text Kleinkunst/Liedermacher*in/Chanson (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte U und Sparte E)
  • Lebenswerk (Sparte U)
  • Erfolgreichstes Werk

Bis zum 31. Mai 2022 können alle rund 85.000 Mitglieder der GEMA Nominierungsvorschläge über das Online-Formular einreichen: www.gema.de/nominierungen

Autor*innen werden von Autor*innen geehrt: Eine siebenköpfige Fachjury, bestehend aus er-fahrenen Komponist*innen und Textdichter*innen, wählt aus den eingereichten Vorschlägen die Nominierten und Preisträger*innen für den 14. Deutschen Musikautor*innenpreis. Die Jury wird jährlich von der Akademie Deutscher Musikautor*innen ernannt. Die Preisträgerin oder der Preisträger in der Kategorie „Erfolgreichstes Werk“ wird nicht von der Jury, sondern durch die GfK Entertainment ermittelt.

Alle Einreichungsmodalitäten sowie Informationen rund um den Deutschen Musikautor*innenpreis finden Sie unter www.musikautorinnenpreis.de

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