Die Mitgliederversammlung 2005 der musikalischen Urheberrechtsgesellschaft GEMA findet in diesem Jahr turnusgemäß in München statt. Die GEMA-Mitglieder (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) versammeln sich am 28. und 29. Juni 2005 im Hotel Hilton Park in München. Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung, die vom GEMA-Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Komponisten Prof. Christian Bruhn geleitetet wird, steht traditionell am zweiten Tag (Mittwoch, 29. Juni, 10.00 Uhr) der Geschäftsbericht des Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Reinhold Kreile für das 71. Geschäftsjahr 2004.

Die diesjährige Mitgliederversammlung steht ganz im Zeichen des Erfolgs der GEMA im Grundsatzstreit mit der Tonträgerindustrie über die angemessene Vergütung für die Lizenzierung von Tonträgern. Die Deutsche Phonographische Industrie hat gegen die die Rechtsauffassung der GEMA voll inhaltlich bestätigende Entscheidung vom 12. April 2005 der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt keinen Widerspruch eingelegt. Demnach ist nach wie vor die bisherige Vergütung von 9,009% vom Händlerabgabepreis für Tonträger angemessen.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile zur Rechtskräftigkeit der Entscheidung: „In diesem Grundsatzstreit zwischen der GEMA und der Deutschen Landesgruppe der IFPI über die angemessene Vergütung für CDs hat der musikalische Urheberschutz einen bedeutenden Sieg errungen, der für weitere Versuche, das Schutzniveau zugunsten kommerzieller Interessen auszuhöhlen, richtungweisend sein wird. Die GEMA begrüßt, dass durch das Einlenken der IFPI ein langjähriger und kostspieliger Rechtsstreit vermieden wurde. Damit akzeptiert die IFPI, dass der Vergütungssatz für Tonträger von 9,009% sowie die Mindestvergütungen, die 1997 von Tonträgerindustrie und europäischen Verwertungsgesellschaften als angemessene Vergütung für die Urheber festgelegt wurden, nach wie vor Bestand haben. Die GEMA wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die hinterlegten Vergütungen unverzüglich an die Rechteinhaber ausgeschüttet werden. Sie erwartet eine entsprechende Unterstützung der Tonträgerindustrie.“ Die Musikautoren, die Komponisten und Textdichter, sehen sich gestärkt durch die Entscheidung der Schiedsstelle und werten diese als ein positives Signal für die bevorstehende Auseinandersetzung über eine angemessene Tarifhöhe bei der Lizenzierung im Online-Bereich. Die Entscheidung der Schiedsstelle ebenso wie das positive Urteil des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren, mit welchem das so genannte PRO-Abrechnungsverfahren bestätigt wurde, werden dem Rechtsfrieden dienen.

Schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere der beträchtliche Rückgang im Bereich des Tonträgermarktes und der Tonträgervergütungen, führten im Geschäftsjahr 2004 zu einem Rückgang des Ertrags auf 806,2 Mio. Euro (2003: 813,6). Positiv hingegen entwickelt hat sich weiterhin die Ertragssituation im Aufführungs- und Senderecht. Erstmals seit den 80er Jahren verzeichnet die GEMA damit einen Rückgang der Gesamterträge um 7,4 Mio. Euro oder 0,9 %; auch die Verteilungssumme ist auf 690,1 Mio. Euro oder um 0,5 % gesunken.

Eckdaten des Ertrags 2004

Die negative Entwicklung des Tonträgermarktes hat sich auch im Geschäftsjahr 2004 fortgesetzt. Zudem wurde der Rückgang des CD-Absatzes überschattet vom Konflikt mit der Phonoindustrie über die Höhe der Tonträgervergütung. Wegen dieses Rechtsstreits, der bei der Schiedsstelle des Deutschen Patentamts zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch anhängig war, musste die GEMA Rückstellungen bilden. Der Rückgang des Ertrags im Bereich Industrie belief sich auf 36,7 Mio. Euro oder 15,2 %. Im Bereich des Aufführungs- und Wiedergaberechts konnte die GEMA die positive Ertragsentwicklung der zurückliegenden Jahre fortführen. Die Erträge stiegen um 11,1 Mio. Euro oder 4,5 %. Auch konnten die Erträge im Bereich Rundfunk und Fernsehen um 11,8 Mio. Euro oder 5,4 % gesteigert werden. Besonders erfreulich ist die Senkung des Kostensatzes von 14,7 % auf 14,4 %. Der Kostensatz liegt damit auf seinem niedrigsten Wert seit mehreren Jahren.

Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorsitzender des Vorstands der GEMA, bewertete in einer ersten Stellungnahme die Jahresbilanz 2004: „Die GEMA hat in einem zweifellos sehr schwierigen Geschäftsjahr ein noch zufrieden stellendes Ergebnis für die Musikautoren erzielen können. Trotz der rückläufigen Gesamterträge hat das Kostenmanagement der GEMA seine Effizienz nachdrücklich unter Beweis gestellt und ihre Spitzenposition unter den internationalen Verwertungsgesellschaften behauptet. Die GEMA wird auch künftig dafür Sorge tragen, dass der starke wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Wert der Musik in einer stets angemessenen Entlohnung der musikalisch Kreativen seine Entsprechung findet.“

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Versammlungen der drei Berufsgruppen der GEMA (Komponisten, Textdichter, Musikverleger) am 28. Juni und der Hauptversammlung am 29. Juni 2005. Die GEMA-Mitglieder - erwartet werden in München mehrere hundert Vertreter der Berufsgruppen, darunter zahlreiche renommierte Persönlichkeiten des Musiklebens - entscheiden u.a. über Anträge zur Satzung, zum Berechtigungsvertrag und zum Verteilungsplan der GEMA. Mitglieder-Ehrungen bilden einen Höhepunkt des GEMA-Vereinslebens: Bedeutsamer Tagesordnungspunkt ist die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Hartmut Westphal. Ehrungen für 50-jährige Mitgliedschaft erhalten u.a. die Komponisten Charles Kalman, Wolfgang Lüderitz, Friedrich Voss, die Textdichter Kurt Hertha und Rudolf-Günter Loose sowie die Verleger Dr. Peter Hanser-Strecker (Ars Viva Verlag GmbH), Dr. Gerhard Jussenhoven (Edition Capella), Carl-Hermann Adrio (Connelly Musikverlag Dr. Hans Sikorski).

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