Der Aufsichtsrat der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat in seiner Sitzung vom 12. Oktober 2017 beschlossen, die Ausschüttung der Zuschläge und Zuflüsse für gesetzliche Vergütungsansprüche vom 1. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 zu verschieben. Die Ausschüttung der Tantiemen für die Nutzungsrechte erfolgte regulär zum 1. Oktober 2017.

Der aktualisierte Zahlungsplan 2017 kann hier eingehen werden.

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