Die deutsche Musikwirtschaft begrüßt die Entschlossenheit der französischen Regierung, auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes, an der Umsetzung des so genannten Olivennes-Gesetzes zur Bekämpfung von Internetpiraterie, festzuhalten. Das französische Verfassungsgericht hatte gestern Teile des Gesetzes für unwirksam erklärt, da für die im Gesetz vorgesehene Abschaltung des Internetzuganges bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen eine Richterentscheidung notwendig sei. Dieser war im Gesetz nicht vorgesehen. In einer umgehenden Reaktion hatte die französische Regierung angekündigt, eine Ergänzung des Gesetzes vorzulegen, der den Bedenken des Verfassungsgerichtes Rechnung trage.
„Das zentrale Element des Olivennes-Gesetzes, der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht betroffen“, sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie am Donnerstag in Berlin. Umfragen in Frankreich und England hätten gezeigt, dass 70 bis 80 Prozent der Betroffenen ihre illegalen Downloads einstellen würden, wenn sie solche Warnhinweise erhielten. Ob Sanktionen gegen Unbelehrbare unter einem Richtervorbehalt stünden oder nicht, sei aus Sicht der Rechteinhaber eine nachgeordnete Frage. „Uns geht es um das Grundprinzip `Warnen statt abmahnen´, dass wir auch in Deutschland für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des massenhaften Diebstahls von Musik, Filmen, Höhrbüchern, Games oder Software im Internet halten“, so Gorny weiter.
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Quelle
http://www.musikindustrie.de