Der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) hat den mit der GEMA und der VG Musikedition im Jahr 2018 unterzeichneten Rahmenpauschalvertrag bzgl. des Kopierens von geschützten Werken der Musik (Notenkopien) um vier Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert.
Freie Musikschulen haben nach Vertragsbeitritt die Möglichkeit, in bestimmtem Umfang Notenkopien für Unterricht und Aufführungen herzustellen. Rund 120 Mitgliedsschulen des bdfm haben von dem Angebot, legal Notenkopien zu verwenden, bisher Gebrauch gemacht. Die Vergütung je Vokal- und Instrumentalschüler beträgt zurzeit 9,22 Euro und erhöht sich bis 2023 stufenweise auf 10,60 Euro (zzgl. Umsatzsteuer und bdfm-Verwaltungsgebühr). Damit erhalten die Mitglieder des bdfm weiterhin attraktive Nachlässe gegenüber dem veröffentlichten Normaltarif.
Der Vorstandsvorsitzende des bdfm, Mario Müller, erklärt zur Vertragsverlängerung: Der bdfm sieht in dem Pauschalvertrag eine gute Lösung für alle Beteiligten, die urheberrechtlichen Interessen der Autoren und Verlage zu schützen und empfiehlt seinen Musikschulen, diesen unbürokratischen Weg weiter zu beschreiten.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition betont: "Mit der Vertragsverlängerung und einer Laufzeit von vier Jahren erhalten die Mitglieder des bdfm langfristige wirtschaftliche und rechtliche Sicherheit. Wir gehen davon aus, dass die Vertragsverlängerung als ein Signal für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren verstanden wird, und weitere freie Musikschulen der Vereinbarung beitreten werden.“
Musikschulen, die nicht an der Pauschale teilnehmen, müssen auch zukünftig die Rechte durch Abschluss eines Einzellizenzvertrages mit der GEMA, die im Auftrag der VG Musikedition die Einzellizenzierung gegenüber den Musikschulen durchführt, erwerben.
Quellen:
https://www.vg-musikedition.de
https://www.freie-musikschulen.de