Der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) hat mit der GEMA und der VG Musikedition einen Pauschalvertrag zu Kopierlizenzen unterzeichnet, der es Mitgliedern des bdfm nun ermöglicht, zu günstigeren Konditionen gegenüber dem bisher bestehenden Gesamtvertrag Kopien von Noten herzustellen und zu verwenden. Der Pauschalvertrag ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Die urheberrechtliche Vergütung reduziert sich demnach für 2018 für die etwa 350 Musikschulen des bdfm mit ihren rund 160.000 Schülern von EUR 12,80 auf EUR 9,22 (netto / zzgl. MwSt. und bdfm-Verwaltungsgebühr von EUR 0,92) je Instrumental- und Vokalschüler pro Jahr. Eine weitere Reduzierung ab 2019 auf EUR 8,19 (netto / zzgl. MwSt. und bdfm-Verwaltungsgebühr von EUR 0,81) kann erfolgen, sofern mindestens 60 % aller Instrumental- und Vokalschüler an der Pauschalvereinbarung teilnehmen. Des Weiteren entfällt seitens der Musikschulen die Dokumentationspflicht gegenüber der GEMA, da die Schülerzahlen direkt durch den bdfm an die GEMA übermittelt werden. Zudem übernimmt der bdfm gegenüber der GEMA sämtliche administrativen Aufgaben und Pflichten inkl. der Zahlung der Urheberrechtsvergütung.
Zusätzlich haben GEMA, VG Musikedition und bdfm eine Anlage zum Pauschalvertrag unterzeichnet, in der der Umfang der Rechteeinräumung der Werke und Ausgaben, die vervielfältigt werden dürfen, näher konkretisiert wird. Die Kopierlizenz umfasst danach kleinere Werke wie Lieder, Pop-Songs oder vergleichbare Werke mit einer Spieldauer von max. etwa 5 Minuten sowie 20 Prozent von Werken größeren Umfangs wie einzelne, musikalisch abgrenzbare Abschnitte bei mehrsätzigen Werken. Hierbei handelt es sich um Richtwerte in Bezug auf die Spieldauer für die Musikschulpraxis. Bei Ausgaben größeren Umfangs mit mehreren Einzelwerken dürfen bis zu 20 Prozent der Ausgabe als exakte Grenze vervielfältigt werden.
Der Vorstandsvorsitzende des bdfm, Mario Müller, erklärt zur Vertragsunterzeichnung: "Der bdfm ist nun sehr froh darüber, seinen Mitgliedern diesen Rahmenpauschalvertrag anbieten zu können. Hiermit wird es für die freien Musikschulen möglich, ohne großen Verwaltungsaufwand die Kopierlizenz gleich über den bdfm abrechnen zu können. Wir hoffen nun, dass viele Mitgliedsschulen diesen Vorteil erkennen und dem Vertrag beitreten.“
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition betont: "Wir freuen uns, dass wir nun mit einem weiteren bedeutenden Musikschulverband eine verwaltungseinfache Pauschalvereinbarung unterzeichnen konnten, die den Wünschen und Erfordernissen der Musikschulen gerecht wird, eine attraktive und flexible Gestaltung des Unterrichts ermöglicht, Rechtssicherheit für die teilnehmenden Schulen schafft und gleichzeitig aber auch die Interessen der Autoren und Verlage hinsichtlich einer angemessenen Vergütung berücksichtigt.“
Musikschulen, die nicht an der Pauschale teilnehmen, müssen auch zukünftig die Rechte durch Abschluss eines Einzellizenzvertrages mit der GEMA erwerben.