Die Wirtschaftsverbände des Forums Veranstaltungswirtschaft fordern das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf, nun endlich mit den Branchenvertretern in einen kontinuierlichen Dialog zu treten. Sie beklagen, dass ihnen auch neun Monate nach der Regierungsbildung – trotz wiederholter Bitten – kein Ansprechpartner zur Erörterung der nach wie vor andauernden pandemisch bedingten wirtschaftlichen Herausforderungen der Veranstaltungsbranche benannt worden sei. Diese bestünden auch ein halbes Jahr nach Aufhebung aller Eindämmungsmaßnahmen weiter. Mit einer Erholung des Wirtschaftszweigs könne noch für lange Zeit nicht gerechnet werden.
In einem Schreiben vom 15. August 2022 an den Parlamentarischen Staatssekretär und Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Michael Kellner, teilten die Verbandsvertreter mit, dass es ihr aktuell vordringliches Ziel sei, ihre Vorschläge für die Optimierung des Entwurfs des neuen Infektionsschutzgesetzes zu diskutieren. Dazu zählten der für die Branche viel zu späte Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens des Gesetzes; das Fehlen hinreichender Parameter zur Beurteilung der Frage, wann denn die „Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ tatsächlich gefährdet sei ebenso wie die Beanstandung des Fehlens bundeseinheitlicher Vorgaben für „den Fall der Fälle“. Die Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen müsse aus Sicht der Verbände klaren und verbindlichen Kriterien folgen. Diese fehlten im Entwurf. Schließlich weisen sie darauf hin, dass ein Wettbewerbsnachteil entstünde, wenn Infektionsschutzmaßnahmen nicht im Vorwege europaweit abgestimmt würden.
Das Forum weist darauf hin, dass ein erneutes Hilfsprogramm für die Veranstaltungswirtschaft unausweichlich sei, sofern der vorliegende Entwurf nicht entsprechend optimiert würde. Es sei bedauernswert, dass weder die Empfehlungen des Corona-Expertenrates der Bundesregierung vom 8. Juni noch die vom Forum Veranstaltungswirtschaft am 6. Juli 2022 unterbreiteten Vorschläge zur Genehmigung von Veranstaltungen berücksichtigt worden seien. Der Gesetzesentwurf führe auf der vorliegenden Grundlage schon jetzt zu einer erheblichen Verunsicherung aller Wirtschaftsbereiche. Dies werde im Kulturveranstaltungsbereich ebenso wie im Bereich der B2B-Veranstaltungen erneut Veranstaltungsabsagen nach sich ziehen.
Die Verbände hielten es für verantwortungslos, wenn Veranstalter:innen ein weiteres Mal Eintrittskarten verkauften, ohne zu wissen, ob ihre Veranstaltungen tatsächlich, wie geplant, durchgeführt werden können. Während es für den B2B-Bereich überhaupt kein Sicherheitsnetz im Falle einer erforderlichen Absage von Veranstaltungen gibt, laufen die Kulturveranstalter Gefahr, erneut einem Teil der Kartenkäufer:innen keinen Einlass gewähren zu dürfen. Damit wäre selbst dann zu rechnen, wenn lediglich eine Maskenpflicht verordnet wird. Sofern diese nämlich nicht bereits zum Zeitpunkt des Kartenkaufs bestanden hat, würde bereits die Verpflichtung zum Tragen einer Maske zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen. Letztlich befindet sich die Veranstaltungswirtschaft angesichts eines solchen Damoklesschwerts damit in der gleichen wirtschaftlichen Situation wie in den beiden Vorjahren.