Noten und Songtexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Deshalb müssen Musikschulen für die Urheberrechte aufkommen, wenn sie Noten oder Songtexte für ihre Schülerinnen und Schüler vervielfältigen (z.B. kopieren), damit diese zuhause oder in der Musikschule üben und Notenkopien für Aufführungen verwenden können. Zwölf Musikschulen aus Berlin profitieren jetzt von einer Regelung, die Pilotcharakter haben könnte. Seit dem 1. Februar 2024 übernimmt das Land Berlin zentral die Kosten für alle 12 Berliner Musikschulen.
Die Musikschulen Berlins profitieren ab sofort von einer pauschalen Kopierlizenz, die ihnen eine komfortable und kostengünstige Vervielfältigung des Notenmaterials gestattet. Die Kosten dafür werden aus dem Landeshaushalt Berlins bestritten. Der Berliner Senat hat dazu in dem soeben verabschiedeten Doppelhaushalt 2024/25 die notwendigen Mittel eingestellt.
Die GEMA und die VG Musikedition haben die Gespräche begleitet und sich intensiv für eine gütliche Einigung eingesetzt, die den Interessen der Urheberinnen und Urheber Rechnung trägt. Die GEMA kümmert sich seit Jahren im Auftrag der VG Musikedition um die Lizenzierung für das Vervielfältigen von Noten und Songtexten gegenüber Musikschulen.
Berlin sendet ein deutliches Signal für die hohe Bedeutung musikalischer Förderung: „Ich freue mich, dass mit dem Beitritt Berlins zum Kopierlizenzvertrag musikalische Bildungsangebote an den Berliner Musikschulen rechtssicherer, flexibler und attraktiver gestaltet werden. Insbesondere für einkommensschwache Familien kann der Erwerb teurer Notenwerke eine zusätzliche Hürde darstellen. Mit den Möglichkeiten aus dem Vertrag wird der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu musikalischer Bildung erleichtert.“ Joe Chialo, Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Die Verbesserung von kulturellen Teilhabechancen im Land Berlin ist mir ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig stärkt der Abschluss des Vertrags das Urheberrecht und stellt sicher, dass die Urheberinnen und Urheber von Notenwerken die Ihnen zustehende Vergütung erhalten.“
Auch Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, freut sich über die Entscheidung des Berliner Senats: „Es ist ein überaus positives Signal, dass sich Berlin als erstes Bundesland dazu entschlossen hat, eine Lizenzvereinbarung bzgl. der Vervielfältigung von Musikwerken für alle bezirklichen Musikschulen zu unterzeichnen. Damit ist hinsichtlich des Einsatzes von Notenausgaben bzw. von Notenkopien in Musikschulen ein rechtssicherer und zugleich verwaltungseinfacher Rahmen für Schüler, Lehrende und Leitungskräfte geschaffen worden.“
Gemeinsames Musizieren fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist musikalische Erziehung eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die auch der GEMA am Herzen liegt. Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung bei der GEMA, sagt: „Musikvermittlung ist ein wichtiger Beitrag für die kulturelle Vielfalt in unserem Land, aber die faire Vergütung von Urheberinnen und Urhebern ist es auch. Die nun gefundene Lösung wird beiden Interessen gerecht. Indem das Land Berlin künftig für die Kosten der Pauschalvereinbarung einsteht, ermöglicht es vielen Kindern und Jugendlichen den legalen Zugang zu Notenkopien zum Üben und gemeinsamen Musizieren.“ Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung bei der GEMA weiter „Es wäre schön, wenn auch andere Bundesländer diesem Beispiel folgen würden. Sie erwiesen damit der Musikkultur in unserem Land einen großen Dienst.“
Viele Musikschulen, die Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) sind, profitieren seit Jahren von einem Rahmenpauschalvertrag, der den Mitgliedern einen Rabatt gegenüber dem regulären Tarif für Notenkopien sowie ein vereinfachtes Meldeverfahren bietet. Außerdem entfällt für die betroffenen Musikschulen künftig der Schritt, jede Vervielfältigung einzeln anzumelden. Den Urheberinnen und Urhebern schließlich sichert die Vereinbarung eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer geschützten Werke.
Die zwölf Berliner Musikschulen können ab dem 1. Februar 2024 als Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen künftig den Rahmenpauschalvertrag für das Kopieren von Noten nutzen.