Am Freitag, 1. September, trat die am 30.06.2006 im Deutschen Bundestag und am 07.07.2006 im Bundesrat verabschiedete Föderalismusreform in Kraft.

Nach dem neu gefassten Art. 23, Abs. 6 des Grundgesetzes wird künftig ein Ländervertreter die Bundesrepublik Deutschland im EU-Kulturministerrat vertreten, sofern die ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Länder in den Bereichen Rundfunk, Kultur und Schule betroffen sind.

Für die neueste Ausgabe von politik und kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, wurden die Präsidenten der Landtage befragt, inwiefern sich die Föderalismusreform auf ihre Arbeit auswirken wird. Die sieben Landtagspräsidenten, die geantwortet haben, haben einhellig die Föderalismusreform und die aus ihrer Sicht erfolgte Stärkung ihrer Kompetenzen begrüßt. Als ganz besonders positiv wird von den Landtagspräsidenten die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland durch einen Ländervertreter im EU-Kulturministerrat erachtet. Der Präsident des Landtags von Rheinland-Pfalz Joachim Mertes spricht in der aktuellen Ausgabe von politik und kultur davon, dass die Länderparlamente sich der größeren Verantwortung bewusst sind und dass es notwendig ist, den kulturpolitischen Diskurs unter den Landtagen zu stärken.

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