Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, verfolgt mit großer Sorge die geplante Föderalismusreform. Sie könnte sich negativ auf die Entwicklung des kulturellen Lebens in ganz Deutschland auswirken.

Der geplante Rückzug des Bundes aus der Bildungsplanung und daraus folgend die Abschaffung der Säule Bildungsplanung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) würde eine schmerzliche Lücke in der Förderung der kulturellen Bildungslandschaft hinterlassen. Die BLK hat in den vergangenen Jahrzehnten zur Weiterentwicklung der kulturellen Bildungslandschaft und zur Förderung von Innovationen in der kulturellen Bildungsarbeit einen wesentlichen Beitrag geleistet. Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass die entstehende Lücke durch die Länder nicht geschlossen werden wird.

Ferner besteht die Sorge, dass die Projektförderung des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung Schaden nehmen könnte, wenn der Bund in seiner bildungspolitischen Kompetenz beschnitten wird. Der Deutsche Kulturrat erwartet zudem, dass unter anderem die künstlerischen Wettbewerbe weiterhin aus Bundesmitteln gefördert werden können, da sie sowohl wichtige Instrumente zur Weiterentwicklung der Breitenarbeit in der kulturellen Bildung als auch der Förderung von Spitzenleistungen sind.

Ebenso befürchtet der Deutsche Kulturrat, dass die geplante Änderung von Artikel 23, Absatz 6 Grundgesetz zu einem Rückschritt in der Vertretung bundesdeutscher Interessen im EU-Kulturministerrat führen wird. Nach dem bisherigen Wortlaut soll bei einer ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder die Vertretung bundesdeutscher Interessen auf EU-Ebene durch einen Ländervertreter erfolgen. Diese „Soll-Bestimmung“ soll durch eine „Ist-Bestimmung“ abgelöst werden, nach der, wenn die ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen der Länder in den Bereichen Schule, Kultur und Rundfunk berührt werden, die Vertretung bundesdeutscher Interessen durch einen Ländervertreter erfolgen wird. Die abschließende Auflistung der drei genannten Bereiche – Schule, Kultur und Rundfunk – lässt darauf schließen, dass der Bund zu Lasten von Kultur und Bildung sich größere Spielräume bei der Vertretung seiner Interessen auf EU-Ebene erkauft hat. Für den Kulturbereich könnte dieses sehr negative Folgen haben.

Darüber hinaus vertritt der Deutsche Kulturrat die Auffassung, dass das so genannte Eckpunktepapier zur Systematisierung der Kulturförderung von Bund und Ländern aus dem Jahr 2003, auf das in der Koalitionsvereinbarung Bezug genommen wird, nicht zur Richtschnur bei der Entflechtung der Kulturfinanzierung dienen kann, da es veraltet ist und den gegenwärtigen Stand der Kulturförderung nicht mehr zutreffend wiedergibt. Weiter fordert der Deutsche Kulturrat bei der geplanten Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder die organisierte Zivilgesellschaft in den Entscheidungsstrukturen der neuen Stiftung adäquat beteiligt wird.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Föderalismusreform könnte sich negativ auf die Entwicklung des kulturellen Lebens in ganz Deutschland auswirken. Wir fordern deshalb die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, die Föderalismusreform nicht überstürzt anzugehen, sondern die möglichen Auswirkungen der Reform auf den Kultur- und Bildungsbereich genau zu überprüfen.“

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