Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat heute das Papier der Ministerarbeitsgruppe diskutiert und eine umfassende Reform ihrer Arbeitsweise, ihrer Gremien- und Entscheidungsstrukturen sowie der Organisation ihres Sekretariats beschlossen. „Die Kultusministerkonferenz will durch diese Reform ihren Beitrag weiter verstärken, das Bildungs- und Wissenschaftssystem im internationalen Vergleich voranzubringen, den Wettbewerb um die besten Konzepte zu unterstützen und die Qualität der Bildungseinrichtungen zu fördern.“ Das unterstrich die amtierende KMK-Präsidentin, Staatsministerin Doris Ahnen, nach einer Sondersitzung der KMK in Frankfurt.
Die KMK habe ihre Arbeit bereits stark verändert, was sich an wesentlichen Weichenstellungen in den vergangenen Jahren zeige, wie:

  • der regelmäßigen Beteiligung an internationalen Vergleichsuntersuchungen seit dem Konstanzer Beschluss 1997;

  • Verzicht auf Detailregelungen (z.B. höhere Flexibilität bei der Schulzeit, Gestaltung der gymnasialen Oberstufe);

  • der verstärkten Output-Steuerung bei der Qualitätssicherung im Bildungswesen mit der Etablierung neuer Qualitätssicherungsverfahren (Akkreditierung, Evaluierung, länderübergreifende und länderinterne Vergleichsuntersuchungen);

  • der Sicherung von Anerkennung, Mobilität und Vergleichbarkeit durch Bildungsstandards und ländergemeinsame Strukturvorgaben;

  • der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur durch Best-Practice und Prozesse des Voneinander-Lernens.


„Mehr Freiheit bei gleichzeitig verbindlichen Standards und regelmäßiger Rechenschaftslegung ist nicht nur ein international bewährter Dreiklang für erfolgreiche Bildungsinstitutionen, sondern durchaus auch eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit in der Kultusministerkonferenz“, betonte die KMK-Präsidentin.
Deshalb habe eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene Möglichkeiten für eine weitere Effizienzsteigerung geprüft und ein Konzept ausgearbeitet, das Effizienzsteigerungen bei Wahrung der vollen Handlungsfähigkeit gewährleisen solle. Im Einzelnen sehe das vom KMK-Plenum jetzt verabschiedete Konzept folgende zentralen Punkte vor:

1) Konzentration auf das Kerngeschäft
Die KMK wird sich noch stärker auf die Kernaufgaben konzentrieren. Im Mittelpunkt steht die Qualität von Bildung,Wissenschaft und Kultur. Schwerpunkte seien die Weiterentwicklung von Bildungsstandards, Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung und die Qualitätssicherung im Hochschulbereich.

2) Beschleunigung von Entscheidungsprozessen
Die Entscheidungsprozesse innerhalb der KMK werden beschleunigt. Ein gestärktes Präsidium hat sich bereits im laufenden Jahr bewährt und soll um Sprecherfunktionen für die einzelnen Mitglieder ergänzt werden. Auch die Gremienstruktur trage zu einer Verkürzung der Verfahren bei.

3) Deutlich weniger Gremien
Die Kultusministerkonferenz wird die Anzahl ihrer Gremien um mehr als die Hälfte reduzieren. Bis auf wenige Ausnahmen in speziellen Bereichen kann es nur noch zeitlich befristete Arbeitsgruppen geben.

4) Abstimmungsmodus mit qualifizierter Mehrheit
Der Abstimmungsmodus innerhalb des Plenums richtet sich zukünftig nach dem Inhalt der Beschlüsse. Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichte und Projektinitiativen können künftig mit qualifizierter Mehrheit auf den Weg gebracht werden. Soweit es um Mobilität und Anerkennung in sechzehn Bundesländern oder um finanzwirksame Beschlüsse geht, ist auch weiterhin Einstimmigkeit erforderlich. Änderungen sind hier nur sinnvoll, wenn es entsprechende Vereinbarungen durch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) geben sollte, die Akzeptanz und Umsetzung in allen Bundesländern gewährleisten.

5) Effizienzsteigerung im Sekretariat
Zur Erledigung ihrer Kernaufgaben braucht die KMK ein effizient arbeitendes Sekretariat. Im Gegensatz zu anderen Ministerkonferenzen nimmt sie in vielen Bereichen abschließend gesamtstaatliche Verantwortung wahr, weil die Kulturhoheit bei den Ländern liegt. Das Personal des Sekretariats ist in den letzten Jahren bereits um zehn Prozent reduziert worden. In den nächsten fünf Jahren ist eine weitere Reduzierung um zehn Prozent vorgesehen. Diese Effizienzsteigerung muss ohne Einschränkung der Kernbereiche erfolgen.

6) Kosten-Leistungsrechnung bei Wahrnehmung zentraler Dienstleistungen für die Länder
Besondere Dienstleistungen sollen dort von der Ländergemeinschaft über die KMK wahrgenommen werden, wo dies qualitativ und quantitativ geboten ist und kostengünstig erledigt werden kann. Das gilt für den Pädagogischen Austauschdienst, der Austauschmaßnahmen von jährlich rund 35.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 90 Staaten bearbeitet und die Zentralstelle für das Ausländische Bildungswesen. Hier werden jährlich etwa 15.000 ausländische Bildungsnachweise begutachtet. Durch die Einführung der Kosten-Leistungsrechnung wird eine höhere Transparenz für künftige Entscheidungen hergestellt. Auf dieser Basis wird geprüft, ob eine Ausgliederung in einer anderen Rechtsform effizienter ist

7) Sitz der KMK
Der Sitz der KMK ist am Sitz der Bundesregierung. Standorte des Sekretariats sind Bonn und Berlin. Über eine veränderte Aufteilung der Arbeitsbereiche wird zeitnah entschieden.

Dieses von der Minister-Arbeitsgruppe vorbereitete Reformkonzept wurde heute diskutiert und beschlossen. Es wird nun den Ministerpräsidenten zu ihrer Sitzung am 16. Dezember 2004 vorgelegt. „Ich hoffe sehr, dass damit eine Grundlage für die weitere Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer in der KMK gegeben ist. In Anbetracht der Vielzahl anstehender Fragen und Entscheidungen wünschen wir uns schnelle Klarheit“, betonte KMK-Präsidentin Doris Ahnen und ergänzte: „Effizienzsteigerungen bei den eigenen Arbeitsweisen sind wichtig; aber sie sind nur die Grundlage für die Fortsetzung des Reformprozesses im Bildungswesen, der auch weiterhin im Mittelpunkt stehen muss.“
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