In einem wichtigen Schritt zur Sicherung und Förderung der kulturellen Vielfalt in Thüringen wurden heute die Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Thüringer Staatskanzlei und den kommunalen Finanzierungspartnern der institutionell geförderten Theater und Orchester des Freistaats unterzeichnet. Diese Vereinbarungen sind der erfolgreiche Abschluss intensiver Gespräche, die seit dem Frühjahr 2022 geführt wurden, und setzen die Kontinuität für eine kulturelle Förderung und Entwicklung im Freistaat fort.
Thüringens Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen für die künftige Finanzierungsperiode 2025 bis 2032 sichert das Land gemeinsam mit den kommunalen Partnerinnen und Partnern den Fortbestand bewährter Strukturen und damit ein abwechslungsreiches, hochwertiges und zielgruppenspezifisches Theater- und Musikangebot für alle Thüringerinnen und Thüringer sowie die Gäste des Freistaats. Wir schaffen so die notwendige Planungssicherheit und eine gesicherte Existenz für einen fruchtbaren Nährboden hochwertiger kultureller Angebote im Land. Die Vereinbarungen zeigen das starke gemeinsame Engagement des Landes und seiner Kommunen für eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft.“
Seit Beginn der Verhandlungen standen die Erhaltung und die Förderung des vielfältigen Kulturangebots in Thüringen im Vordergrund. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarungen werden nun die finanziellen Unterstützungen der Theater und Orchester durch Land und Kommunen auf eine solide und planungssichere Basis gestellt. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Finanzierung allgemeiner Tarifsteigerungen bis hin zur Ermöglichung des Flächentarifs für fast alle geförderten Einrichtungen.
Die Gespräche mit den Kommunen zeigten deutlich, dass eine Mitfinanzierung der Einrichtungen auf dem bisherigen Niveau, insbesondere im Hinblick auf Tarifsteigerungen, eine große Herausforderung darstellt. Als Reaktion darauf wurde mit der Verankerung der Theaterpauschale im Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) eine signifikante Unterstützung für die Kommunen geschaffen. Diese Regelung sieht vor, dass ein Teil der finanziellen Aufwendungen den Kommunen zurückerstattet wird, wodurch eine tragfähige Voraussetzung für die kontinuierliche Unterstützung der Kultureinrichtungen entsteht.
Die Finanzierungsvereinbarungen, die ab 2025 gelten und bis 2032 laufen, legen klare, gemeinsame Ziele und Verpflichtungen für Land und Kommunen fest. Dies umfasst unter anderem die Verwendung der Theaterpauschale, Anpassungsklauseln für unvorhergesehene Kostensteigerungen und die Fortführung erfolgreicher Kooperationen und Arbeitsteilungen.
Im Haushalt 2023 wurden von der Thüringer Staatskanzlei Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 716.936.528 Euro für den Zeitraum 2025 bis 2030 vorgesehen, wodurch die finanzielle Grundlage für diese Vereinbarung durch die Landesregierung geschaffen wurde.