Auch im Jahr 2006 stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dem Bayerischen Musikrat voraussichtlich wieder Fördermittel zur finanziellen Unterstützung musikalisch besonders begabter und sozial bedürftiger Jugendlicher zur Verfügung. Voraussetzungen sind: Höchstalter 20 Jahre, Wohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Bayern, Wettbewerbserfolg bei „Jugend musiziert“ (mindestens 21 Punkte auf Landesebene). Alternativ kann die musikalische Begabung durch das Gutachten einer musikalischen Berufsausbildungsstätte oder durch den Leiter bzw. Fachdozenten eines bayernweit tätigen Jugendorchesters nachgewiesen werden.
Darüber hinaus muss ein Einkommensnachweis belegen, dass ohne die Bewilligung staatlicher Beihilfen die musikalische Begabung nicht weiter entwickelt werden könnte. Gefördert werden Unterrichts- oder Fahrtkosten bis maximal 75 monatlich oder die Anschaffung eines neuen Musikinstrumentes bis zu 20 Prozent der Kosten.
Antragsformulare sind erhältlich beim
Bayerischen Musikrat
Maria-Theresia-Straße 20
81675 München
Fon (0 89) 5204 64 – 0
Einsendeschluss ist der 1. Mai.
Absätze
Quelle
http://www.musikinbayern.de