Die EU-Kommission will eine gemeinschaftliche Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung und die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften auf den Weg bringen. "Wir müssen die Vermarktung der Rechte am geistigen Eigentum vereinfachen, um in diesem Bereich einen echten Binnenmarkt zu schaffen", erklärte der für Binnenmarktfragen zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein. "Die Rechteinhaber und die gewerblichen Nutzer brauchen eine vernünftige und moderne Rechtewahrnehmung. Deshalb müssen wir in dieser Frage auch auf europäischer Ebene tätig werden." Im digitalen Umfeld sei "bereits per definitionem eine grenzüberschreitende Rechtewahrnehmung möglich", stellte die EU-Kommission fest. "Es existiert im Übrigen ein solides gemeinschaftliches Regelwerk über die Rechte an geistigem Eigentum im engeren Sinn, das sieben Harmonisierungsrichtlinien umfasst. Auf dieser Grundlage muss die Rechtwahrnehmung wirksam ausgestaltet werden, wenn der Binnenmarkt in diesem Bereich problemlos funktionieren soll", hieß es aus Brüssel.

Die Kommission machte zudem Verbesserungsvorschläge zur "gemeinschaftsweiten Lizenzierung bestimmter Rechte": Hier solle "die Befriedigung der Nachfrage im Prinzip marktgesteuert sein", könnte allerdings durch gemeinsame Vorschriften zur kollektiven Rechtewahrnehmung unterstützt werden. Dieser Aspekt dürfte vor allem angesichts der Probleme grenzübergreifender Onlineangebote wie im Falle von Musik-Downloads eine entscheidende Rolle spielen. Schließlich plant die Politik, auch den Einsatz von DRM-Systemen zu regeln. Hier müsse die "Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, gewährleistet sein".

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