Nach der überarbeiteten Version der EU-Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum soll das illegale Kopieren digitaler Werke auch für private Zwecke eine Straftat darstellen. So könnten den Tauschbörsennutzer, der gegen Urheberrechte verstößt, Schadensersatzforderungen sowie strafrechtliche Sanktionen treffen, deren Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Kern der Änderung ist das uneingeschränkte Verbot der illegalen Privatkopie. So wurde eine Klausel gestrichen, nach der zu privaten Zwecken begangene Urheberrechtsverletzungen nur bei einem »nachhaltigen Schaden« für die Rechteinhaber geahndet werden sollten. Damit wurde die ursprüngliche Zielsetzung der Richtlinie, die vor allem gegen gewerbliche Raubkopierer von Markenartikeln gerichtet war, dahingehend geändert, dass nun der Strafmaßkatalog »auf jede Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum angewandt werden kann«.