Kooperationsprojekt zwischen den Verwertungsgesellschaften aus Deutschland, Großbritannien und Schweden durchläuft weitere Prüfung. Joint Venture präsentiert weitere Analysen und Marktdaten für sein effizientes Lizenzierungs- und Abrechnungsmodell im Onlinebereich.

Der internationale Zusammenschluss will die Verwertung der Musikrechte der drei beteiligten Verwertungsgesellschaften im Onlinebereich einfacher und effizienter gestalten, um die Lizenzierung von Musikwerken zu erleichtern und zugleich Rechteinhabern eine schnellere und präzisere Abrechnung der Tantiemen zu sichern. Das Joint Venture führt verschiedene Repertoires zusammen und bietet Urhebern, Verlagen, anderen Verwertungsgesellschaften sowie Anbietern von
digitalen Musikdiensten integrierte Datenverarbeitungsdienste (Back Office) und gebietsübergreifende Lizenzierungsdienste (Front Office) zentral an.

Vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung wollten die drei Gesellschaften ihre neuen Services bereits Anfang 2015 bereitstellen. Dieser Termin wird sich aufgrund einer weiteren Prüfung durch die EU-Kommission verzögern. Die drei Partner halten aber an ihrem Ziel fest: Unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung durch die EU-Kommission sollen die neuen Serviceangebote auf den Markt gebracht werden.

Die Partner sind sicher, dass der Musikmarkt von einem effizienteren Lizenzierungs- und Abrechnungssystem profitieren wird. Der Europäischen Kommission werden nun weitere Analysen und Marktdaten präsentiert, um zu dokumentieren, wie der Zusammenschluss die Lizenzierungs- und Abrechnungsprobleme verringert, mit denen der digitale Markt derzeit zu kämpfen hat.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA (D): „Das geplante Joint Venture setzt die EURichtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten um, indem der pan-europäische Lizenzierungsprozess für alle Beteiligten vereinfacht wird. Dies geschieht zum Vorteil sowohl von Rechteinhabern als auch kleineren Verwertungsgesellschaften und digitalen Musikdiensten.“

Robert Ashcroft, Chief Executive PRS for Music (GB): „Angesichts der Komplexität des gebietsübergreifenden Digitalmarktes und des Ausmaßes und Umfangs der von uns anvisierten innovativen Serviceangebote ist es nachvollziehbar, dass unser Joint Venture einer eingehenden Überprüfung unterzogen wird. Wir werden unsere intensive Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission fortsetzen.“

Karsten Dyhrberg Nielsen, Chief Executive STIM (S): „Trotz dieser Verzögerung sind wir weiterhin davon überzeugt, dass die kollektive Rechtewahrnehmung durch eine engere Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg stark verbessert werden kann. Dieser Hub ermöglicht es, Infrastrukturkosten zu teilen und ermutigt uns, in Systeme zu investieren, die eine verbesserte Effizienz, Genauigkeit und Geschwindigkeit unserer Angebote ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass all
jene profitieren, die die Leidenschaft unserer Branche teilen, nämlich die Schaffung von Musik.“

Die Vorteile des geplanten Joint Ventures im Überblick:
• Effiziente Zusammenführung von Repertoires für eine pan-europäische Lizenzierung, um kleinen und innovativen Anbietern eine schnellere und effizientere Marktteilnahme in Europa zu ermöglichen.
• Verbesserte Handhabung der Split Copyright-Abrechnung durch Integration von Back-Office-Matching- und Front-Office-Lizenzierungssystemen: Die neuen Systeme erfassen urheberrechtlich geschützte Musikwerke genauer als bisher.
• Datengenauigkeit wird durch eine neue, zusammengeführte Datenbank der Repertoires der drei Partnergesellschaften gewährleistet, die das Herzstück des Joint Ventures bildet.
• Dienstleistungsangebote werden optimiert, indem Partner und Kunden die besten am Markt verfügbaren Systeme erhalten.

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