Die EU-Kommission hat laut eigener Pressemitteilung vom 3.5.2004 Verfahren gegen 16 Verwertungsgesellschaften eingeleitet. Anstoß nimmt die Kommission an der Lizenzierungspraxis von Musikrechten im Internet. Diese könne möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstoßen. Die Kommission prüft nun das von den betroffenen Verwertungsgesellschaften abgeschlossene so genannte Santiago-Abkommen, das die im Offline-Bereich seit jeher bestehenden nationalen Monopole ins Internet überträgt. Dieser Gebietsschutz sei technisch nicht gerechtfertigt und kollidiere mit dem grenzüberschreitenden Charakter des Internet. Außerdem sieht die Kommission in dem fehlenden Wettbewerb der Gesellschaften über die Landesgrenzen hinaus eine Behinderung des gemeinsamen Binnenmarktes.

Ziel der Vereinbarung ist es, bei der Rechteübertragung für den Online-Musikverkauf in den europäischen Ländern eine einheitliches Verfahren zur Abgabe der Urheberrechtsgebühren anzubieten. Diesen Grundsatz der Einmallizenz und die Notwendigkeit eines angemessenen Urheberrechtsschutzes befürwortet die Kommission in der Pressemitteilung. Sie fordert allerdings eine größere Wahlmöglichkeit für Verbraucher und kommerzielle Nutzer. Die Lizenzen sollen nicht für jedes EU-Land separat mit verschiedenen Unternehmen verhandelt werden müssen. Die Urheberrechtsgesellschaften haben nun zweieinhalb Monate Zeit, zu der Einschätzung Stellung zu nehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Anhörung zu beantragen, bei der die Gesellschaften ihre Argumente den einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden vortragen können.