Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, lehnt die Mitteilung der EU-Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss "Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt" ab.

Die Mitteilung betrachtet die Rolle der Verwertungsgesellschaften, das sind in Deutschland u.a. die GEMA, die Verwertungsgesellschaft Wort, die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten nur unter rein ökonomischen Gesichtspunkten. Eine solche verkürzte Sichtweise widerspricht der deutschen sowie der gesamten kontinentaleuropäischen Rechtsordnung und Tradition. Verwertungsgesellschaften nehmen wesentliche soziale und kulturelle Aufgaben wahr. Das Europäische Parlament hat in seiner "Entschließung zu einem Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte (2002/2274(INI))" vom 15.1.2004 die wichtigen kulturellen und gesellschaftspolitischen Aufgaben der Verwertungsgesellschaften bereits anerkannt.

Auf Grund des sozialen und kulturellen Aufgabenbereiches der Verwertungsgesellschaften, der in der Mitteilung nicht adäquat berücksichtigt wird, sieht der Deutsche Kulturrat kein Erfordernis, die Diskussion um die Mitteilung voranzutreiben und in eine Richtlinie münden zu lassen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die von der EU-Kommission geplante Aufweichung der bestehenden Rechtstandards in der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften würde nicht mehr Wettbewerb im Binnenmarkt bedeuten, sondern im Gegenteil die Position der Urheber und Rechteinhaber deutlich schwächen und letztlich zu einer Verringerung des Repertoires beitragen. Wir fordern deshalb die Staatsministerin für Kultur und Medien Dr. Christina Weiss und die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries auf, sich im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass die Mitteilung "Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt" nicht weiter verfolgt wird."

Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates sowie die Mitteilung der EU-Kommission können unter http://www.kulturrat.de/themen/urheberrecht.htm gelesen werden.

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