Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) hat die Antragsformulare für Aktionsbereich 1.3.6 Europäische Kulturfestivals veröffentlicht (Einreichfrist: 16.11.2011). Einrichtungen, die europaweit bekannte Festivals organisieren, können für eine Ausgabe des Festivals Projektförderung bis zu 100.000 Euro beantragen (max. 60% der förderfähigen Kosten). Insgesamt stehen ca. 1,5 Mio. Euro für diesen Förderbereich zur Verfügung. Die förderfähigen Festivalaktivitäten müssen zwischen dem 1. Mai 2012 und dem 30. April 2013 beginnen und dürfen bis zu 12 Monaten dauern. Förderfähig sind Kosten in Zusammenhang mit der Präsentation der ausländischen Werke (z.B. Reisekosten, Künstlerhonorare, Bühnentechnik), Kosten für die Durchführung von begleitenden Workshops für Profikünstler sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
Förderfähige Antragsteller müssen
- eine öffentliche oder private unabhängige Einrichtung mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein
- einen eingetragenen Sitz in einem am KULTUR-Programm teilnehmenden Staat haben
- ihre Haupttätigkeit im Kulturbereich haben
- die erforderlichen fachlichen und finanziellen Kompetenzen nachweisen
Die Festivals müssen
- zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 5-mal stattgefunden haben
- im Jahresprogramm, für welches der Antrag gestellt wird und im Jahr zuvor Werke aus mind. 7 am Programm teilnehmenden Ländern abdecken
- eine hohe europäische Dimension und Öffentlichkeitswirkung erzielen
Filmfestivals sind nicht förderfähig.
Neben den offiziellen Antragsformularen stellt die EACEA einen hilfreichen Leitfaden für die inhaltliche Bearbeitung des Antrags ("Instructions for Applicants") und eine Auflistung mit den erforderlichen Dokumenten bereit ("Checklist"). Das elektronische Antragsformular erhalten Sie über den Klick auf "mehr" und dann unter Step 1 "Download the electronic form". Das offizielle Budgetformular ("estimated budget form") ist bei Step 2 "Fill in and submit the eForm" zu finden mehr.
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