Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Darin ist eine Erleichterung für selbständig tätige Regisseure und Choreographen enthalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Umsätze von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen an Theatern der öffentlichen Hand und gleichartigen Einrichtungen steuerfrei sind, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass deren künstlerische Leistungen diesen Einrichtungen unmittelbar dienen. Dies war zuvor von den Gerichten und den Finanzverwaltungen unterschiedlich gehandhabt worden, teilweise waren die Umsätze steuerbefreit, teilweise ermäßigt und teilweise war der volle Steuersatz von 19 Prozent erhoben worden.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann betonte: „Ich bin froh, dass es mir gelungen ist, diese zwar kleine, aber kulturpolitisch wichtige Regelung in den Gesetzentwurf einzubringen. Für die Betroffenen ist diese Frage der Umsatzbesteuerung teilweise existenziell. Die unsichere Situation, die bislang aufgrund von Abweichungen zwischen Theorie und Praxis bestand, ist nun zugunsten der Kreativen beendet. Mir ist bewusst, dass Betroffene laufender Verfahren von dieser Neuregelung nur sehr eingeschränkt profitieren. Für die Zukunft ist indes Klarheit geschaffen. Mit der Regelung tragen wir dem immensen Stellenwert von Regie- und Choreographieleistungen für Theater, Musik- und Tanztheater Rechnung, ungeachtet, ob sie in selbständiger oder abhängiger Tätigkeit erfolgen. Dies entspricht dem Geist der europarechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir rücken damit endlich von der veralteten Abgrenzung zwischen Akteuren auf der Bühne und Akteuren hinter der Bühne ab, die fachlich schon lange nicht mehr vertretbar war.“
Der Bundesfinanzhof hatte im Mai 2011 entschieden, dass die Leistungen von Regisseuren an öffentlichen Theatern nicht steuerbefreit sind.
Die neue Regelung wird voraussichtlich zum 1.1.2013 in Kraft treten.
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