Bis zum 1. Juni 2018 haben freischaffende Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, sich um Förderung aus dem 2013 ins Leben gerufenen Elbkulturfonds zu bewerben. Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 500.000 Euro werden aus Einnahmen der Kultur- und Tourismustaxe bereitgestellt.
Seit Einführung des Elbkulturfonds 2013 werden pro Jahr etwa sechs bis acht Projekte aus unterschiedlichen künstlerischen Sparten zur Förderung ausgewählt. Eine Fachjury entscheidet jährlich über die eingereichten Projekte, die ein Volumen von circa 50.000 Euro bis 100.000 Euro umfassen sowie in Hamburg durchgeführt werden sollen – mit gleichzeitiger Relevanz über die Stadtgrenzen hinaus.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: "Der Elbkulturfonds ist sowohl für etablierte Kreative als auch für Nachwuchs-Künstlerinnen und -Künstler eine hervorragende Möglichkeit große, innovative Projekte umzusetzen. Oft sind es gerade die Projekte der Freien Szene, die sich durch großen Erfindungsreichtum und hohe Experimentierfreudigkeit auszeichnen und so einen neuen Blick auf die Gesellschaft ermöglichen – diese Innovationskraft prägt und dynamisiert die Stadt. Der Elbkulturfonds bildet hierfür eine wichtige Grundlage.“
Informationen zu den Förderkriterien des Elbkulturfonds, Antragsunterlagen, bisher geförderten Projekten und zur Jury finden Sie unter http://elbkulturfonds.hamburg/.
Antragsschluss ist Freitag, 1. Juni 2018. Rückfragen zum Elbkulturfonds richten Sie bitte an hannah.kayenburg@bkm.hamburg.de.
Die Jury besteht aus fünf Personen aus unterschiedlichen künstlerischen Fachbereichen und wechselt regelmäßig. Sie entscheidet im dritten Quartal 2018 über die Vergabe der Fördergelder für 2019.