Heute startet der Einreichungszeitraum für den ECHO JAZZ 2018. Bis zum 1. Dezember können Musikfirmen Produktionen ihrer Künstler über das Online-Einreichungssystem für den ECHO JAZZ 2018 vorschlagen: http://www.echojazz.de/jazz-einreichung. Wichtiges Einreichungskriterium ist unter anderem, dass die Aufnahmen in der Zeit vom 4. November 2016 bis zum 2. November 2017 erstmals veröffentlicht worden sind. Eine Fachjury wählt aus allen Einreichungen je Kategorie drei Nominierte, aus denen dann wiederum die Preisträger gekürt werden. Veranstalter des ECHO JAZZ ist der Bundesverband Musikindustrie (BVMI).
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer des BVMI: "Ich bin in diesem Jahr besonders gespannt darauf, wie der ECHO JAZZ 2018 aussehen wird. Bekanntlich hat es in den vergangenen Wochen in Medien und Sozialen Netzwerken innerhalb der Jazz-Community eine engagierte Debatte gegeben. Wir entwickeln alle drei ECHOs jedes Jahr weiter, gemeinsam mit unseren Partnern, das gilt auch für den ECHO JAZZ. Dabei werden wir uns sinnvolle konstruktive Vorschläge aus dieser Debatte bei der Planung für 2018 in jedem Fall genau anschauen.“
Der ECHO JAZZ wurde in den vergangenen fünf Jahren in Hamburg verliehen. Termin und Location für den ECHO JAZZ 2018 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Alle Infos zum ECHO JAZZ sind auf www.echojazz.de zu finden.