Am 14. November 2012 fällt der Startschuss für die Einreichungsphase des ECHO Jazz 2013. Bis einschließlich 7. Dezember 2012 können Tonträgerhersteller ihre Produktionen bei der Deutschen Phono-Akademie, dem Kulturinstitut des Bundesverbands Musikindustrie, einreichen, um diese für den ECHO Jazz 2013 vorzuschlagen.

Voraussetzung für eine Einreichung ist die Veröffentlichung des Tonträgers im Zeitraum vom 31. Oktober 2011 bis zum 2. November 2012, bereits im Vorjahr eingereichte Produkte dürfen nicht erneut vorgeschlagen werden. Zusätzlich müssen der Jury zwei herausragende, unabhängige Rezensionen der Jazz-Neuveröffentlichung von fachkundigen Musikjournalisten vorgelegt werden. Detaillierte Informationen zu den Einreichungsregularien und den erforderlichen Unterlagen stehen auf www.echojazz.de zum Download zur Verfügung.

Der ECHO Jazz bildet seit 2010 neben dem ECHO und dem ECHO Klassik das dritte Standbein von Deutschlands bekanntestem Musik-Award. Mit dem Preis rückt die Deutsche Phonoakademie den Jazz in das Zentrum des nationalen und internationalen Kulturlebens und würdigt das Genre mit einer eigenen Preisgala. Der ECHO Jazz wird in bis zu 31 Kategorien von einer fachkundigen Jury vergeben, die ihr Urteil nach künstlerischer Qualität und Originalität fällt. Alle Informationen zum Termin und Verleihungsort des ECHO Jazz 2013 werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.