Die Stadt Hamburg und Hochtief haben Eckpunkte für eine Neuordnung zum Fortgang des Projekts Elbphilharmonie abgeschlossen. Kernpunkte der Abmachung sind eine Neuordnung der Planungs-verantwortlichkeiten, ein Zeitplan zur Fertigstellung und die Einigung auf ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Stadt Hamburg und Hochtief.

Hierzu erklärt Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Mit der Vereinbarung konnten wir einen Geburtsfehler des Projekts beheben. Künftig werden die Abstimmungsprozesse deutlich vereinfacht, da Generalplaner und Generalunternehmer die Planungen gemeinsam fertigstellen werden. Es ist uns gelungen, den weiteren Fortgang des Baus von den Streitigkeiten der Vergangenheit abzulösen und eine Vereinbarung mit Hochtief über die Fertigstellung des Projekts zu erreichen. Wir sind froh, dass wir damit den Gremien ein gutes Ergebnis zum Fortgang des Projekts vorlegen können.“

Hochtief-Vorstandsmitglied Marcelino Fernández Verdes erklärt zu der Einigung über die Eckpunkte: „Wir haben gemeinsam eine Lösung für die kritischen Punkte gefunden: Das Saaldach wird ohne Abstriche bei der Sicherheit so schnell wie möglich gebaut, gemeinsam mit Herzog & de Meuron werden wir die Planung für das Gebäude abschließen. Außerdem haben wir einen Modus für den Umgang mit strittigen Themen gefunden.“

David Koch, verantwortlicher Projektpartner der Architekten Herzog & de Meuron für das Projekt Elbphilharmonie begrüßt die erzielte Einigung: „Es wurden nun Möglichkeiten dafür geschaffen, das Projekt Elbphilharmonie erfolgreich fertigzustellen. Die angestrebte gemeinsame Planung stellt die notwendige Kooperation dar, einen konfliktfreien und qualitativ hochwertigen Weiterbau der Elbphilharmonie zu ermöglichen.“

Hochtief wird das Saaldach nachrüsten und es zusammen mit der Fassade innerhalb eines Jahres fertigstellen. Der bisherige Konflikt um das Saaldach konnte durch die Verständigung über ein gutachterliches Monitoringverfahren gelöst werden.

Als weiteren Kernbestandteil der Neuordnung wird Hochtief gemeinsam mit dem Generalplaner Herzog & de Meuron die ausstehende Planung fertigstellen und in eine Gesamtplanung integrieren. Dies gilt insbesondere für die Technische Gebäudeausstattung (TGA). Die Stadt erhält Einsicht in die Planungsprozesse und wird diese begleiten. Sämtliche Planungen sollen Hochtief und Herzog & de Meuron innerhalb eines Jahres fertigstellen. 24 Monate nach Ende der Planungen erfolgt die Gesamtfertigstellung des Gebäudes.

Möglich geworden ist dieser konstruktive Neuanfang durch eine einvernehmliche Lösung zwischen der Stadt Hamburg und Hochtief zu den Problemen aus der Vergangenheit. Alle strittigen Forderungen werden, sofern keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, einem Schiedsgerichtsverfahren zugewiesen. Dieses soll spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Projekts eine Entscheidung fällen. Damit ist der Weg zur Erledigung der strittigen Zahlungsverpflichtungen geebnet worden.

Absätze