Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil MdB Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Bei einem Teil der Selbständigen aus Kultur und Medien, den in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstlerinnen und Künstlern, ist diese Einbeziehung seit Jahrzehnten Realität. Ein anderer Teil der Selbständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft muss sich ausschließlich privat absichern. Viele können aufgrund stark schwankender und teils auch sehr geringer Einkommen nur eine unzureichende Altersvorsorge treffen.
Der Deutsche Kulturrat hat sich daher in seiner Stellungnahme "Altersvorsorgepflicht für Selbständige“ vom 19.12.2019 für die Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgesprochen. Damit wird die Idee der Solidargemeinschaft gestärkt und der Weg geöffnet, um mehr Erwerbstätige in die Solidargemeinschaft einzubeziehen. Allerdings hat der Deutsche Kulturrat auch deutlich gemacht, dass die Einkommen von Selbständigen klassischerweise schwankend sind. Über längere Zeiträume können Verluste gemacht werden. Den Einkommensschwankungen sowie den möglichen Verlusten muss hinsichtlich der Beiträge bei der künftigen Altersvorsorgepflicht Rechnung getragen werden. Generell muss bei der Verbeitragung Flexibilität bestehen, um den Anforderungen der selbständigen Tätigkeit gerecht zu werden. Ebenfalls müssen hinsichtlich der Beitragshöhe die teils sehr geringen Einkommen von Selbständigen aus dem Kultur- und Medienbereich berücksichtigt werden. Insgesamt muss ein ausgewogenes Finanzierungsverhältnis gefunden werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Es ist das richtige Signal von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie fragil die ökonomische Situation vieler Selbständiger im Kulturbereich auch über den engeren Bereich der Künstlerinnen und Künstler hinaus ist. Wichtig ist, das Vorhaben jetzt zügig voranzutreiben und dabei die Besonderheiten der Selbständigkeit genau im Blick zu halten.“