Ein Jahr nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union endet zum 31.12.2020 mit Ende der Übergangszeit auch die bis dahin durch EU-Verträge gesicherte Bewegungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Musiker*innen, die beruflich zu Konzerten ab dem 1. Januar 2021 nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen, sollten sich über folgende Änderungen bewusst sein:

  • Für einmalige Konzertengagements kann eine einmalige Genehmigung direkt an der britischen Grenze an der Britischen Grenze beantragt werden. Dieses sog. "Paid Permitted Engagement“ erlaubt einen Aufenthalt für bis zu 30 Tage. Sie sollten dafür
    • ein Einladungsschreiben des Veranstalters,
    • einen Nachweis, dass Sie Berufsmusiker*in sind (Lebenslauf, Presseberichte, etc.) sowie
    • einen Nachweis, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel für die Dauer Ihres Aufenthaltes verfügen

vorzeigen können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

  • Für Konzertreisen von bis zu drei Monaten empfehlen wir die Beantragung eines "Tier 5 Creative & Sporting Concession Visa“. Dazu sind an der Grenze neben den drei oben genannten Nachweisen ebenfalls ein "Certificate of Sponsorship“ des Veranstalters vorzuzeigen. Dieses muss der Veranstalter im Voraus beantragen, worauf Sie ihn sicherheitshalber hinweisen sollten. Dieses Visum kann auch für 12 Monate beantragt werden und kann dann jährlich erneuert werden. In diesem Fall kommen jedoch Kosten in Höhe von derzeit £ 244,-- sowie ein Aufschlag in Höhe von £ 624,-- für die britische Krankenversicherung auf Sie zu. Der Haken eines "Tier 5 Visa“ ist, dass maximal alle 14 Tage ein Konzert durchgeführt werden muss. Achtung: Ein solches Visum kann nicht an den elektronischen Einlässen (e-gates) ausgestellt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier
  • Manche Musikfestivals gehören zu den sog. "Permit Free Festivals“, für die keine Reiseerlaubnis erforderlich ist. Informieren Sie sich dazu bei dem jeweiligen Veranstalter.
  • EU-Bürger, die bis Ende 2020 bereits einen Wohnsitz in Großbritannien innehaben, können dort einen Antrag auf ein "EU Settlement Scheme“ stellen, um dauerhaft eine Wohnungs-, Arbeits- und Studienerlaubnis zu erhalten. Die Durchführung dieses Verfahrens ist kostenlos und daher den Betroffenen zu empfehlen. Ab 2021 erfordert dieses Verfahren eine vorherige Beantragung eines Visums mit zusätzlichen Kriterien. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
  • Beachten Sie außerdem sonstige Vorschriften für das Reisen mit Musikinstrumenten, insb. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Informieren Sie sich dabei, ob der von Ihnen gewählte Zugang zum Vereinigten Königreich diesbezügliche Kontrollen ermöglicht. Dies ist laut unseren Informationen z.B. für den Eurostar derzeit nicht der Fall.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 30.12.2020. Bei Problemen hilft die DOV-Rechtsabteilung.

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