Heute findet in Dresden eine Öffentliche Anhörung im Rahmen der Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes statt. Die Interessen der Orchester vertritt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV).

Mehr als zwei Drittel der Orchester- und Theaterbetriebe im Freistaat Sachsen sind trotz Geltung des Kulturraumgesetzes nicht auskömmlich finanziert. "Mit ihrem regelmäßigen Lohnverzicht leisten die Beschäftigten von elf Orchester- und Theaterbetrieben durch Haustarifverträge teilweise seit Jahrzehnten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft“, sagt Mertens. "Das Gesamtvolumen, auf das die Mitarbeiter jedes Jahr verzichten, beträgt etwa zwölf Millionen Euro.“

Damit dieser Zustand beendet wird, fordert die DOV:

Der Freistaat muss überforderte Kommunen finanziell so auskömmlich ausstatten, dass sie ihre kommunalen Pflichtaufgaben – auch die im Rahmen des Kulturraumgesetzes – angemessen wahrnehmen können.

Mittelerhöhungen müssen mit einer konkreten Zweckbindung für die Orchester- und Theaterbetriebe versehen werden.

Es muss ein konkreter Stufenplan verabschiedet werden, mit dem der Lohnverzicht der Beschäftigten in den Orchestern und Theatern innerhalb von drei Jahren schrittweise abgebaut wird. Spätestens ab 2019 sollen Flächentarife verbindlich und in vollem Umfang angewendet werden.


Hintergrund
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde mit dem Sächsischen Kulturraumgesetz im Jahr 1994 die Pflege der Kultur zur Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt. Es sieht vor, dass Kultureinrichtungen durch ihre Sitzgemeinden und durch das angrenzende Umland gemeinsam finanziert werden. Nach Paragraph 9 der aktuellen Fassung von 2008 muss die Staatsregierung das Gesetz alle sieben Jahre evaluieren. Einen entsprechenden Bericht muss sie dem Landtag bis zum 31. Dezember 2015 vorlegen.

Absätze