Die Deutsche Orchestervereinigung empfiehlt allen öffentlich finanzierten Orchestern und Profichören, mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs vorrangig freischaffende Musikerinnen und Musiker als Orchester- und Choraushilfen einzusetzen. "Das ist ein wichtiger Beitrag, um in der täglichen Praxis freischaffenden Musikerinnen und Musikern in ihrer Region eine Zukunftsperspektive zu geben“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). "Momentan liegt das Geschäft der gesamten freien Szene weiter am Boden.“ Am vergangenen Freitag hatte auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bei einer Veranstaltung in Berlin geäußert, sie könne sich in den Verträgen der Stadt- und Staatstheater die Verpflichtung vorstellen, einen bestimmten Anteil freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler einzubeziehen.
Die DOV-Empfehlung basiert auf einem aktuellen Beschluss des Gesamtvorstands. "Der Beschluss unterstreicht abermals die Solidarität der fest angestellten Berufsmusikerinnen und -musiker mit ihren freischaffenden Kolleginnen und Kollegen“, sagt Mertens. Die Empfehlung gilt zunächst bis Ende der Spielzeit 2021/22. Dann werden die Wirkungen von der DOV-Arbeitsgruppe der Freischaffenden und Lehrbeauftragten evaluiert und ggfs. angepasst. Freischaffende Musikerinnen und Musiker gehören zu den Berufsgruppen mit den größten finanziellen Einbußen in der Corona-Krise, viele sind existenziell bedroht. Betroffen sind auch junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Während normalerweise 15 Prozent im ersten Berufsjahr eine feste Anstellung finden, werden derzeit kaum noch Stellen besetzt.
Die DOV hat in der Corona-Krise ihr Engagement für Freischaffende stark ausgebaut und zahlreiche Vorstößen zur besseren sozialen Absicherung auf der politischen Ebene unternommen. Der Nothilfefonds der Deutschen Orchester-Stiftung für Freischaffende aller Musikrichtungen (#MusikerNothilfe) geht auf eine Initiative der DOV zurück, die die Stiftung im Jahr 2004 gründete.