Die Musikverleger sind der Meinung, dass die Pauschalvergütung für die private Vervielfältigung auch in Zukunft notwendig ist, das erklärte die Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV), Dagmar Sikorski auf der Popkomm. Sicherlich müsse irgendwann mit der Etablierung von wirksamen Digital Rights Management-Systemen (DRM) den dann existierenden Marktgegebenheiten Rechnung getragen werden. Derzeit und in absehbarer Zeit sei dies jedoch noch nicht der Fall. „Die DRM-Systeme sind noch nicht ausgereift. Darüber hinaus bilden sich Widerstände gegen die Einführung von DRM-Systemen auf Grund des Datenschutzgesetzes, und hier insbesondere wegen des Schutzes der Privatsphäre“, sagte Dagmar Sikorski.

Schon deshalb müsse vom Grundsatz her die Pauschalvergütung bestehen bleiben, und sie müsse auch angemessen sein. Die Vergütung wird dafür gezahlt, dass die Verbraucher zu privaten Zwecken einzelne Kopien, zum Beispiel von Tonträgern, herstellen können. Die bereits 1985 erfolgte Höhe der gesetzlichen Vergütung sei unzureichend. „Dennoch wurde nicht die eigentlich logische Konsequenz gezogen und eine sachlich begründete angemessene Erhöhung vorgenommen. Stattdessen wird auf Grund der Neuregelung des Zweiten Korbes das Volumen der Vergütungen um ca. 54 Mio. Euro reduziert. „Durch die in dem Zweiten Korb vorgesehene Begrenzung der Abgabe auf 5 Prozent des Gerätepreises würden die Autoren durch den Preisverfall der Geräte benachteiligt. Deshalb plädieren wir zumindest für eine Mindestabgabe pro Gerät um so zu einer angemessenen Vergütung für die Autoren zu kommen.“ Die im Zweiten Korb geplante Neuregelung gehe eindeutig zu Lasten der Urheber und berücksichtige einseitig nur noch die Interessen der Hardwareindustrie. „Aufgabe des Urheberrechts ist es jedoch, den Schutz des geistigen Eigentums sicher zu stellen. Dies sollte auch so bleiben“, so die DMV-Präsidentin. Die im Zweiten Korb geplante Neuregelung gehe eindeutig zu Lasten der Urheber und berücksichtige einseitig nur noch die Interessen der Hardwareindustrie. „Aufgabe des Urheberrechts ist es jedoch, den Schutz des geistigen Eigentums sicher zu stellen. Dies sollte auch so bleiben“, so die DMV-Präsidentin.

Dagmar Sikorski dankte dem Kulturstaatsminister Bernd Neumann dafür, dass die noch im Referentenentwurf enthaltene sog. Bagatellklausel nicht in den Regierungsentwurf des Urheberrechtsgesetzes übernommen wurde. „Wir freuen uns sehr darüber, dass durch den Wegfall der Klausel in diesem Bereich nun bei dem Rechtsschutz für das geistige Eigentum die gleichen Grundsätze gelten wie für das Sacheigentum“, so die DMV-Präsidentin.