Das vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebene Forschungsgutachten vom September 2010 schlägt vor, den ermäßigten Umsatzsteuersatz mit Ausnahme für Lebensmittel generell zu streichen. Damit würde auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Musiknoten und Bücher wegfallen.

Dagmar Sikorski, Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV) kritisiert das Gutachten mit den Worten: „Leider haben die Verfasser der Analyse die Bedeutung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Verlagsprodukte nicht richtig eingeschätzt. Dieser ermäßigte Steuersatz ist ein wichtiges Instrument der Kulturförderung, ermöglicht es großen Teilen der Bevölkerung, an Kunst und Kultur teilzuhaben und ist für die kulturelle Vielfalt unseres Landes von unschätzbarer Bedeutung.“

Die Begründung der Abschaffung bezeichnet die DMV-Präsidentin als nicht nachvollziehbar. So werde zwar die Förderung der Kultur in dem Gutachten als ein besonders wichtiges Ziel des Staates angesehen. Allerdings gäbe es, so die Verfasser der Analyse, Wertungswidersprüche. Dazu Dagmar Sikorski: „Sicherlich mag es bei kulturellen Leistungen Abgrenzungsschwierigkeiten geben. Nicht zu verstehen ist jedoch, dass der reduzierte Steuersatz für Musiknoten und Bücher deshalb abgeschafft werden soll, weil, worauf in der Kurzfassung des Gutachtens ausdrücklich hingewiesen wird, die umsatzsteuerliche Unterscheidung zwischen Zirkusvorführungen einerseits und Delphinschauen andererseits schwierig zu begründen sei. Die Vielfalt der Notenliteratur, die durch den ermäßigten Steuersatz gesichert werden, ermöglicht den aktiv Musizierenden eine große Auswahl auf sämtliche Stilrichtungen der Musik. Nur dadurch kann das umfassende und lebendige

Musikleben in Deutschland mit den bekannten positiven gesellschaftlichen Auswirkungen gewährleistet werden. Der Hinweis auf Abgrenzungsprobleme in anderen Bereichen kann nicht zu Lasten der kulturellen Vielfalt gehen, die die Grundlage für kreatives Denken und Handeln bildet.“

Auch das in dem Gutachten angeführte Beispiel der unterschiedlichen Steuersätze für Bücher einerseits und E-Books andererseits lässt die DMV-Präsidentin nicht gelten. So weist sie darauf hin, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels schon seit längerem fordert, die Mehrwertsteuersätze für E-Books denen der Bücher anzupassen. Der DMV unterstützt diese Forderung, da es grundsätzlich keine Rolle spiele, ob das Buch in gedruckter oder digitaler Form gelesen wird.

„Umsatzsteuerermäßigungen sind auch in anderen EU-Ländern im kulturellen Sektor üblich. Ein kompletter Kahlschlag in Deutschland könnte deshalb zu starken Wettbewerbsverzerrungen führen“, ergänzt Dagmar Sikorski.

Absätze