Für die 24 staatlichen deutschen Musikhochschulen startet im April das dritte Semester, das ganz im Zeichen von Corona steht. In den künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen betrifft dies derzeit etwa 17.000 Studierende, die seit einem Jahr auf wesentliche Bereiche in ihren Studiengängen, vor allem auf Ensemble- und Orchesterspiel, Projektarbeit und Auftrittserfahrungen, verzichten müssen. 20% von ihnen erwägen derzeit einen Abbruch ihres Studiums.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Der Deutsche Musikrat und die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen fordern die Landesminister/innen für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf, ab April die schrittweise Rückkehr der Musikhochschulen zum Präsenzbetrieb zu ermöglichen. Mit dem gezielten Einsatz von Schnelltests, einer grundsätzlichen Steigerung der Impfaktivität und der Bereitstellung von größeren Räumlichkeiten kann das dringend notwendige Zusammenspiel von analoger und digitaler Lehre Wirklichkeit werden. Wenn jetzt nicht der Startschuss für eine verantwortungsvolle Öffnungsstrategie gesetzt wird, berauben wir nicht nur die junge Generation ihrer Bildungschancen, sondern riskieren auf viele Jahre hinaus einen gigantischen Aderlass der international hochgeschätzten Musikhochschullandschaft, die zur DNA unserer Kulturellen Vielfalt gehört.“
Hierzu Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann, Vorsitzende der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen: "Die 24 deutschen Musikhochschulen konnten mit gut ausgearbeiteten Hygienekonzepten und ihrer im Vergleich zur gesamten Hochschullandschaft geringen Anzahl an Studierenden bis zur Verschärfung des Lockdown im Dezember 2020 mit großer Verantwortlichkeit einen zufriedenstellenden Präsenzbetrieb aufrechterhalten. Dahin müssen wir mit Beginn des Sommersemesters zurückkehren, um die Studierenden ausreichend für eine Berufstätigkeit in der Kultur zu befähigen. Es bedarf jetzt seitens der zuständigen Länderministerien eines klaren Signals, damit die Qualität der Lehre nicht weiter leidet. Ohne den Erfahrungsraum von gemeinsamem Musizieren und Bühnenauftritt vor realem Publikum führt kein Studium zum Ziel: Künstlerische Studiengänge bedingen die analoge Begegnung.“
Das "Recht auf Bildung“ wurde von den Vereinten Nationen schon 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie 2000 in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union aufgenommen.