Die Stipendien, die im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in den vergangenen Jahren von Partner-Institutionen wie dem Deutschen Musikrat ausgegeben wurden, sicherten vielen freischaffenden Künstler*innen ihre Existenz in Zeiten des Lockdowns. Während für die von den Verwertungsgesellschaften 2022 ausgereichten Stipendien inzwischen die Steuerfreiheit geklärt ist, gilt für die anderen NEUSTART KULTUR-Stipendien nach wie vor: Steuerstatus ungeklärt.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Künstler*innen in Notlagen durch vom Bund finanzierte Stipendien zu unterstützen, hat das Musikleben in der Corona-Zeit vor dem Schlimmsten bewahrt. Dafür ist der Deutsche Musikrat sehr dankbar. Dass aber bis heute nicht abschließend geklärt ist, dass für die u.a. durch den DMR ausgereichten Stipendien in zweistelliger Millionenhöhe Steuerfreiheit gelten muss, ist widersinnig und bringt viele Künstler*innen in eine neue finanzielle Schieflage. Vollends untragbar wird die Situation angesichts der Steuerfreistellung derjenigen Stipendien, welche durch Verwertungsgesellschaften ausgereicht wurden. Der Deutsche Musikrat appelliert daher an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, Abhilfe zu schaffen und so Gleichbehandlung sicherzustellen. Ressortübergreifend muss unter Leitung von Bundesfinanzminister Christian Lindner mit einer Anweisung an die Finanzämter endlich die Steuerfreiheit der Stipendien abschließend geregelt werden.“

Aufgrund fehlender Vorgaben durch den Bund haben die Finanzämter bundesweit größtenteils die NEUSTART KULTUR-Stipendien als steuerpflichtig gewertet. Da die Steuerbescheide für die Corona-Jahre meist schon verschickt wurden, läuft die Zeit für eine Korrektur dieser Fehlberechnungen davon. Eine Anweisung an die Finanzämter, die Stipendien steuerfrei zu stellen, müsste durch das Bundesfinanzministerium erfolgen.

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