Eine im Dezember vergangenen Jahres in Berlin gestohlene Piccolo-Flöte von hohem Wert wurde gestern bei Ebay zum Kauf angeboten. Ein Musiker aus Hamburg entdeckte das Instrument in der Internetauktion. Die Flöte war zugleich auf der Homepage der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) unter "Gestohlene Instrumente" gelistet und ließ sich dadurch sofort identifizieren. Das eingeschaltete Berliner Landeskriminalamt konnte das Instrument dem rechtmäßigen Eigentümer innerhalb von 24 Stunden wieder aushändigen.

Die Liste "Gestohlene Instrumente" auf der Homepage der Deutschen Orchestervereinigung (www.dov.org) ist ein international genutztes Verzeichnis für abhanden gekommene Instrumente. "Jedes gestohlene Instrument sollte uns gemeldet werden, da Deutschland ein bedeutender Markt für Musikinstrumente ist", sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV. "Es ist wichtig, dass alle Eigentümer und potenziellen Käufer eines wertvollen Instruments - nicht nur Profimusiker, sondern auch private Sammler und Laienmusiker - über die Möglichkeit einer Diebstahls-Meldung im entsprechenden Fall informiert sind. Das aktuelle Beispiel zeigt, dass die Chancen auf eine Wiederbeschaffung des Instruments hierdurch wesentlich höher sind als ohne einen entsprechenden Eintrag", sagt Mertens abschließend.

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