Der Deutsche Städtetag verabschiedete in seiner Sitzung vom 6./7. April 2006 sieben Thesen zur Stärkung der kulturellen Jugendbildung. Nach Angaben der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. sollen diese Thesen in ein noch zu erarbeitendes umfassendes Positionspapier des Deutschen Städtetages zur Bildungspolitik einfließen.

Thesen:
1. Die Entwicklung von kommunikativer Kompetenz und Kreativität von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Element der Zukunftsgestaltung. Kulturelle Jugendbildung darf nicht ausschließlich von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern und dem freien Markt abhängig sein.

2. Kulturelle Bildung ist Teil der allgemeinen Bildung. Sie ist damit auch Landesaufgabe. Die Länder sind aufgefordert, der kulturellen Bildung in allen Schulformen einen wesentlich höheren Stellenwert zu geben. Ziel muss es sein, ein integriertes Ganztagsangebot kognitiver, kultureller und sozialer Bildung zu erreichen.

3. Neben der Schule und anderen Verbänden und Institutionen bietet auch die Jugendarbeit kulturelle Angebote zur Förderung der Kreativität und Ästhetik. Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit geht auf die Lebenswelten junger Menschen ein und bietet ihnen kulturelle Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten. Kinder und Jugendliche sollen in diesem Zusammenhang zu eigenen kulturellen Ausdrucksformen ermutigt werden. Die Grundprinzipien von Mitwirkung und Mitgestaltung junger Menschen haben dabei einen hohen Stellenwert.

4. Schulische und außerschulische Einrichtungen der kulturellen Bildung müssen besser miteinander verzahnt werden. Da die Länder nur in geringem Umfang außerschulische Einrichtungen der kulturellen Bildung betreiben, sind sie zur Sicherstellung eines integrierten Ganztagsangebotes darauf angewiesen, die vorhandenen kommunalen Ressourcen zu nutzen. Die kommunalen Kultureinrichtungen sollten diese Mitwirkung – gegen Kostenerstattung – zu einem Teil ihrer Kernaufgaben machen. Sowohl die Schulen als auch die kommunalen Kultureinrichtungen werden von solchen Kooperationen profitieren. Ortspezifische Konzeptionen zu entwickeln und für Kooperationen zur Verfügung zu stehen, ist die gemeinsame Aufgabe von Schulen, deren Trägern und den Kultureinrichtungen. Es ist aber nicht Aufgabe der kommunalen Kultureinrichtungen, Defizite bei der Unterrichtserteilung an allgemeinbildenden Schulen auszugleichen. Die Länder sind vielmehr in der Verpflichtung, die vollständige Erteilung des lehrplanmäßigen Unterrichts in den musisch- künstlerischen Fächern sicher zu stellen.

5. Um die kulturelle Bildung speziell für Kinder zu verbessern, muss sie in die Aufgaben der Kindertagesstätten stärker einbezogen werden. Die Städte sollten deshalb ihre Angebote – auch mit Hilfe der Länder – dort verstärken und ggf. in Kooperation mit kommunalen Kultureinrichtungen organisieren.

6. Die Anforderungen, die eine zeitgemäße kulturelle Bildung an Lehr- und Erziehungskräfte stellt, sind auch in den Ausbildungsgängen zu berücksichtigen.

7. Für die Kindertagesstätten und die Sachmittel an allgemeinbildenden Schulen sind die Städte zuständig, die Länder dagegen für die Personalkosten auch der kulturellen Bildung im schulischen Angebot. Entsprechende Regelungen zur Kostenverteilung zwischen Ländern und Kommunen sind verbindlich zu vereinbaren.

Auszug aus dem Bericht von der 128. Sitzung des Kulturausschuss des Deutschen Städtetages am 06./07.04.2006 in Jena

„Kulturelle Kinder- und Jugendbildung
Die Diskussion um kulturelle Bildung in Deutschland hat inzwischen eine Dynamik und Intensität erreicht, die zuletzt im Rahmen der bildungspolitischen Diskussion der 70iger Jahre festgestellt werden konnte. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat im November 2005 Thesen dazu formuliert, die inzwischen auch in einen breiteren Diskussionsprozess Eingang gefunden haben. Neu ist, dass angesichts bildungspolitischer Defizite ein gemeinsames Handeln von Schule, Jugendhilfe und Kulturpolitik nicht nur propagiert, sondern auch praktisch immer stärker Platz greift. Beispielhaft dafür sind die zahllosen Initiativen, kulturelle Bildung durch die Einbeziehung von außerschulischen Kultureinrichtungen in den Schulunterricht und im Ganztagsbetrieb einzubringen.

Der Kulturausschuss hat sich dafür ausgesprochen, diese Kooperation weiter auszubauen, und dabei auch die frühkindliche kulturelle Erziehung genauso wie den Bereich der Erwachsenenbildung weiter zu intensivieren.

Kulturelle Bildung ist Teil der allgemeinen Bildung. Sie damit auch Landesaufgabe. Die Länder sind aufgefordert, der kulturellen Bildung in allen Schulformen einen wesentlich höheren Stellenwert zu geben. Um die kulturelle Bildung speziell für Kinder zu verbessern, muss sie in die Aufgaben der Kindertagesstätten stärker einbezogen werden. Die Städte sollten deshalb ihre Angebote – auch mit Hilfe der Länder – dort verstärken und ggf. Kooperationen mit kommunalen Kultureinrichtungen organisieren, wie dies in vielen Städten auch schon geschieht.

Der Kulturausschuss und das Präsidium des DST haben sich weiterhin dafür ausgesprochen, die Anforderungen, die eine zeitgemäße kulturelle Bildung an Lehr- und Erziehungskräfte stellt, in den Ausbildungsgängen zu berücksichtigen.“