In dem heute vorläufig unterzeichneten und veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD werden auch für den Kulturbereich wesentliche Weichenstellungen für die 18. Legislaturperiode vorgenommen. In der Koalitionsvereinbarung findet sich u.a. die Einrichtung eines Musikfonds auf Bundesebene zur Förderung der zeitgenössischen Musik.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die im Koalitionsvertrag formulierten Vereinbarungen zur Weiterentwicklung des Musiklebens. Mit der angestrebten Gründung eines Musikfonds zur Förderung der zeitgenössischen Musik sind CDU/CSU und SPD dem Vorschlag des Deutschen Musikrates gefolgt. Der Musikfonds schließt eine Lücke in den Förderstrukturen auf Bundesebene.
Auch im Hinblick auf die KSK wurden zukunftsweisende Vereinbarungen getroffen. Diese soll im Grundsatz gesichert, der Beitragssatz stabilisiert und eine regelmäßige Überprüfung abgabepflichtiger Unternehmen gewährleistet werden. Vor allem für die Musikerinnen und Musiker und deren soziale Absicherung ist dies von existenzieller Bedeutung. Der Deutsche Musikrat hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für den Erhalt der KSK eingesetzt. Ich freue mich über diesen Erfolg der musikpolitischen Arbeit des DMR und seiner Mitglieder. So hatte sich z.B. auch der Deutsche Tonkünstlerverband mit einer Petition zur KSK engagiert.“

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