Das Bundeskabinett hat gestern der Beschlussvorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die temporären Regelungen für einen verlängerten Bezug von Kurzarbeitergeld auszuweiten, zugestimmt. Damit reagierte er auf eine Forderung des Deutschen Musikrates und anderer Akteure. Bisher war die Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate begrenzt, nun sollen Unternehmen das Geld für ihre Angestellten bis zu 28 Monate in Anspruch nehmen können. Dringend benötigt wird diese finanzielle Absicherung vor allem für die Veranstaltungswirtschaft, die existenziell durch die Auswirkungen der Pandemie betroffen ist.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Entscheidung von Hubertus Heil, betroffene Branchen durch eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes in der Corona-Zeit weiterhin wirksam zu unterstützen. Dies ist ein Zeichen der Solidarität insbesondere mit der stark in Mitleidenschaft gezogenen Veranstaltungsbranche, wobei je nach Entwicklung der Pandemie eine weitere Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung nötig werden könnte. Um dem schwer angeschlagenen Kulturleben dauerhaft wieder auf die Beine zu helfen, bedarf es jedoch mehr: Es bedarf einer echten Öffnungsperspektive für das Musikleben, die dem aktuellen Wissens- und Erfahrungsstand in Bezug auf wirksame Schutz- und Hygienekonzepte Rechnung trägt. Und es bedarf einer Angleichung der Corona-Regelungen für Kulturveranstaltungen wie für das Musizieren in Schulen, Musikschulen und Musikvereinen in den Ländern. Denn das Kulturleben ist ein komplexes künstlerisches und ökonomisches System, das Planungsvorlauf und Planungssicherheit braucht und dessen vitale Basis – das Amateurmusikleben ebenso wie die Einrichtungen der musikalischen Bildung – es gezielt zu fördern gilt. Dies muss bei der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar weitaus stärker Berücksichtigung finden.“

Das verlängerte Kurzarbeitergeld hat viele Unternehmen in der nun fast zwei Jahre währenden Corona-Pandemie vor gravierenden finanziellen Schieflagen bis hin zu Insolvenz bewahrt. In Verbindung mit den Teilprogrammen des Kulturkonjunkturprogramms „NEUSTART KULTUR“ war und ist es eine wesentliche Stütze, um das reiche Kulturleben in Deutschland strukturell zu sichern und eine Fachkräfteabwanderung aus den betroffenen Bereichen zu verhindern.

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