Am 14.09.1981 wurde zur Gründung eines Deutschen Kulturrates in die Räume der Parlamentarischen Gesellschaft in Bonn eingeladen. Anlass des Treffens war die damals geplante Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Bildende Kunst, der entschieden mit vereinter Stimme aus dem Kulturbereich entgegen getreten werden sollte. An dem ersten Treffen nahmen Bundesverbände der verschiedenen künstlerischen Sparten teil wie z.B. der Deutsche Musikrat, die Bundesvereinigung soziokultureller Zentren, der Deutsche Designertag, die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung usw..

Heute ist der Deutsche Kulturrat der anerkannte Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Unmittelbare Mitglieder sind seine acht Sektionen, die die verschiedenen künstlerischen Sparten repräsentieren:

- Deutscher Musikrat
- Rat für darstellende Kunst und Tanz
- Deutsche Literaturkonferenz
- Kunstrat
- Rat für Baukultur
- Sektion Design
- Sektion Film und Medien
- Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung

Den Sektionen des Deutschen Kulturrates gehören wiederum 202 Bundesverbände der verschiedenen Bereiche des kulturellen Lebens an. Zu den Mitgliedern der Sektionen gehören:

- Verbände der Künstlerinnen und Künstler wie z.B. der Verband deutscher Schriftsteller in ver.di, die Deutsche Orchestervereinigung oder der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
- Verbände der Kultureinrichtungen wie z.B. der Deutsche Museumsbund oder der Deutsche Bühnenverein
- Verbände der Kulturvereine wie z.B. die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände oder die Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine
- Verbände der Kulturvermittler wie z.B. die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, Bibliothek und Information Deutschland oder die Bundesarbeitsgemeinschaft Spiel + Theater
- Verbände der Kulturwirtschaft wie z.B. der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Deutscher Galerien oder die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft

Das gemeinsame Ziel der Mitglieder des Deutschen Kulturrates ist es, die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu verbessern. Das Besondere am Deutschen Kulturrat ist, dass hier Verbände zusammenarbeiten, die ansonsten teilweise widerstreitende Interessen haben und sich als Verhandlungspartner gegenüberstehen. Im Deutsche Kulturrat arbeiten die Verbände trotz andernorts vorhandener Interessengegensätze miteinander und erarbeiten gemeinsam Positionen zu kulturpolitischen Fragen. Diese gemeinsamen Positionen und Stellungnahmen bilden den Konsens der Bundeskulturverbände zu spezifischen kulturpolitischen Fragen z.B. im Urheberrecht, im Steuerrecht, in der sozialen Sicherung, in der Daseinsvorsorge.

Die fachliche Grundlage für die Stellungnahmen wird in den Fachausschüssen des Deutschen Kulturrates gelegt, in denen alle Sektionen vertreten sind und in denen zusätzlich als Gäste weitere Expertinnen und Experten sowie Mitarbeiter aus den Bundesministerien, der Kultusministerkonferenz sowie den kommunalen Spitzenverbänden mitwirken.

Die politischen Entscheidungen werden im Sprecherrat des Deutschen Kulturrates gefällt, in dem alle Sektionen vertreten sind. Der Sprecherrat tagt vier Mal im Jahr und wählt aus seiner Mitte den dreiköpfigen Vorstand. Der Vorstand vertritt den Deutschen Kulturrat. Dem Vorstand gehören zur Zeit an: Prof. Dr. Max Fuchs, Vorsitzender; Christian Höppner, Stellvertretender Vorsitzender; Dr. Claudia Schwalfenberg, Stellvertretende Vorsitzende. Der Geschäftsführer, Olaf Zimmermann, koordiniert die Arbeit des Deutschen Kulturrates und setzt die Beschlüsse des Vorstands, des Sprecherrats und der Mitgliederversammlung um.

Der Deutsche Kulturrat konnte sich, gerade in den letzten Jahren als wichtiger Ansprechpartner für die Politik aber auch als Partner für andere Verbände und Organisationen etablieren.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte anlässlich des bevorstehenden 25jährigen Jubiläums: „Der Deutsche Kulturrat kann bisweilen ganz schön nerven. Seine Forderung nach einem Bundeskulturminister, einem vollwertigen Kulturausschuss im Deutschen Bundestag, einer Enquete-Kommission Kultur im Deutschen Bundestag, einem Staatsziel Kultur im Grundgesetz, einer Stärkung der Bundeskulturpolitik bei der Föderalismusreform, einer konsequenteren Übernahme von gesamtstaatlicher kulturpolitischer Verantwortung durch die Länder und die Kultusministerkonferenz und vieles andere mehr, hat einige gerade in den letzten Jahren auf die Palme gebracht. Manche Anregungen wurden, trotzdem oder gerade deswegen, aufgenommen wie z.B. die Einrichtung eines Kulturausschuss und der Enquetekommission Kultur im Bundestag, manches im Ansatz geschaffen wie die Einrichtung des Amtes des Kulturstaatsministers statt der Einrichtung eines Bundeskulturministeriums und manchmal wurde die Vorschläge des Deutschen Kulturrates auch abgelehnt, wie bei der Reform des Föderalismus. Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man – das war in 25 Jahren Deutscher Kulturrat immer so.“

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