Am kommenden Freitag, den 29.05.2009 findet im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung der Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform II statt. Ein wesentliches Anliegen der Föderalismusreform II ist die Einführung der sogenannten Schuldenbremse. Die Länder dürften nach Verabschiedung der Föderalismusreform II im Deutschen Bundestag und im Bundesrat ab dem Jahr 2020 keine Schulden mehr machen, der Bund dürfte bereits ab dem Jahr 2016 nur noch Kredite bis zu 0,35% vom Bruttoinlandsprodukt aufnehmen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll die Grundgesetzänderung auch in den Bundesrat eingebracht werden.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befürchtet, dass die Verankerung der Schuldenbremse zu einem massiven Einbruch in der Kulturfinanzierung führen könnte. Bereits in der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass in haushaltspolitischen Krisenzeiten die Kulturausgaben der Länder und Kommunen deutlich gesunken sind, da Kulturausgaben zu den sogenannten freiwilligen Leistungen zählen. Wenn die Länder erst keine Schulden mehr machen dürfen, werden die freiwilligen Leistungen Kultur und kulturelle Bildung als erstes dem Rotstift zum Opfer fallen müssen. Alle jetzt aufgelegten Programme zur Förderung der kulturellen Bildung könnten dann nur noch Makulatur sein.

Aus einigen Ländern sind bereits kritische Stimmen zu hören, ob angesichts der Erfahrungen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise das geplante Verschuldungsverbot der Länder tatsächlich der richtige Weg ist.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Selbstverständlich muss darauf geachtet werden, dass den künftigen Generationen keine riesigen Schuldenberge hinterlassen werden. Doch ebenso sollte selbstverständlich sein, dass Investitionen in die kulturelle Bildung gerade im Sinne der Generationengerechtigkeit notwendig sind, damit künftige Generationen nicht von Kunst und Kultur abgeschnitten werden. Die Einführung der geplanten Schuldenbremse verringert die Spielräume der Länder und damit auch Kommunen für Kultur- und Bildungsinvestitionen und ist daher im Kern kulturfeindlich. Das sollten die Kultur- und Bildungspolitiker des Deutschen Bundestags im Hinterkopf halten, wenn sie am Freitag über die Föderalismusreform II abstimmen.“

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