Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert von Bund, Länder und Kommunen, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Kirchen und den privaten Stiftungen mehr Anstrengungen bei der Kulturförderung:

Forderungen Bund, Länder und Kommunen:

• Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur gehört zu den Pflichten von Bund, Ländern und Kommunen. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Aufgabe obliegt der Selbstverwaltung der Kommunen bzw. den Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag. Es muss sichergestellt werden, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer Verpflichtung, Kulturförderung zu leisten und kulturelle Teilhabe zu gewährleisten, nachkommen, gegebenenfalls sind hierfür gesetzliche Regelungen erforderlich.
• Freiwillige Leistung Kultur bedeutet nicht, dass es sich hierbei um eine nachrangige Aufgabe handelt.
• Die Kommunen müssen angemessen finanziell ausgestattet werden, um allen ihren Aufgaben nachkommen zu können. Hier ist in besonderer Weise die Gemeindefinanzkommission gefordert. Ebenso müssen tragfähige Modelle zur Entschuldung überschuldeter Kommunen entwickelt werden. Zudem sollen verschiedene Modelle zur Umlandfinanzierung geprüft werden.
• Das Staatsziel Kultur muss im Grundgesetz verankert werden. Das in den verschiedenen Landesverfassungen bereits verankerte Staatsziel Kultur muss dort aktiver mit Leben gefüllt werden.
• Ein Nothilfefonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen kann eine Brückenfunktion zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur übernehmen.
• Weiter gilt es, auf kommunaler und regionaler Ebene weitere Formen wie z.B. Kulturabgaben auszuloten und zu erproben.

Forderung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk:

• In der Situation weitgreifender Mittelkürzungen im Kulturbereich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer der wenigen Kulturträger mit verfassungsrechtlicher und politischer Finanzierungsgarantie. Durch den staatsvertraglich festgeschriebenen Funktionsauftrag auf den Feldern der Information, Bildung, Unterhaltung und Kultur wächst den Rundfunkanstalten eine besondere Verantwortung zu. Neben der Ausweitung seiner Kulturberichterstattung müssen sie noch stärker als bisher als Förderer und Unterstützer des unabhängigen Kulturschaffens tätig werden. Diese Verpflichtung muss von den Sendern deutlicher als bisher umgesetzt werden.

Forderung an die Kirchen:

• Die Kirchen sind gefordert, Kunst und Kultur einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Dabei gilt es, neben der Pflege des kulturellen Erbes insbesondere die zeitgenössischen Künste in den Blick zu nehmen und in Förderprogrammen bzw. Aufträgen zu berücksichtigen.

Forderung an die Stiftungen:

• Stiftungen sind in besonderer Weise gefordert, die zeitgenössische Kunst und Kultur zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Kunst und Kultur zu leisten. Sie sollten ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit ihrer Fördertätigkeit richten und dabei auch längerfristige Verpflichtungen eingehen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Kunst und Kultur haben eine herausragende Bedeutung für die Gesellschaft. Trotz dieser zentralen Bedeutung von Kunst, Kultur und kultureller Bildung für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft insgesamt sind diese Bereiche gerade wieder von massiven Kürzungswellen betroffen. Sie werden teilweise lediglich unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet und nur als Nutznießer und Empfänger öffentlicher Gelder aus den Taschen der Steuerzahler gesehen. Eine solche Betrachtung lässt außer Acht, dass es sich bei der Förderung von Kunst, Kultur und kultureller Bildung um keine Subvention sondern eine Investition in unsere Gesellschaft handelt.“

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