Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den Vorstoß der Kulturministerkonferenz, dass Kultureinrichtungen geöffnet bleiben sollen und Kulturveranstaltungen sowie das kulturelle Amateurschaffen auch während der Pandemie möglich bleiben sollen.
Kultureinrichtungen, Kulturunternehmen und Kulturvereine zeigen seit Monaten, dass sie verantwortungsvoll auf das jeweils aktuelle Pandemiegeschehen reagieren. Sie haben beträchtliche Investitionen in die technische Infrastruktur unternommen, um den jeweils geltenden Hygienebestimmungen Rechnung zu tragen. Durch zusätzlichen personellen Aufwand wird die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen, beispielsweise 2G oder 2G+, streng kontrolliert.
Gerade im Pandemiegeschehen ist die Begegnung und Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur unverzichtbar, um gesellschaftliche Diskursräume zu eröffnen. Dies unterstreicht auch die Kulturministerkonferenz, wenn sie formuliert, „Kulturangebote bieten Möglichkeiten der öffentlichen Verständigung. Dem ist politisch Rechnung zu tragen. Schließungen kultureller Angebote sind nur in äußersten Notlagen gerechtfertigt.“
Der Deutsche Kulturrat setzt sich bereits seit langem dafür ein, die Verklammerung von Kultur und Freizeit im Infektionsschutzgesetz zu lösen und Kultur einen eigenständigen Stellenwert zu geben. Zuletzt hat er am 30.12.2021 gefordert, Kulturorte zumindest wie Bildungsorte zu behandeln und damit Öffnungsperspektiven zu erhalten. Es ist sehr erfreulich, dass die Länder diesen Gedanken in ihrem Appell aufgegriffen haben und erklären: „Kulturelle Angebote sind Angebote der kulturellen Bildung. Sie haben eine ebenso hohe Priorität wie der Schulunterricht in Präsenz. Auch für Angebote der Erwachsenen- und Weiterbildung sollen die gleichen Regelungen gelten wie für den gesamten Kulturbereich.“
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Morgen findet erneut ein Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler statt. Bei diesem Treffen muss endlich ein Durchbruch für den Kulturbereich erreicht werden. Wir danken den Kulturministerinnen und Kulturministern der Länder ausdrücklich, dass sie mit ihrem Appell die Bedeutung von Kunst und Kultur unterstreichen und damit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einen klaren Auftrag mitgeben. Es kann nicht sein, dass nach zwei Jahren Pandemie Kunst und Kultur weiterhin wie jede x-beliebige Freizeitaktivität behandelt werden. Die Kunstfreiheit genießt den besonderen Schutz des Grundgesetzes, das schließt die Präsentation und die Rezeption von Kunst und Kultur ein. Mit Blick auf die bestehenden Förderprogramm ist es aktuell vordringlich, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltung, die nur noch bis zum 31.03.2022 gilt, bis zum Ende dieses Jahres ausgedehnt wird. Das würde vielen Kulturveranstaltern die dringend erforderliche Planungssicherheit geben.“