Der Deutsche Chorwettbewerb (DCW) hat zur Förderung der Frauen- und Männerchormusik einen Kompositionswettbewerb für junge Komponisten ausgeschrieben (am 1. Januar 1968 oder später geboren). Nur noch bis zum 15. Februar (Einsendeschluss) können A-cappella-Werke in einer zeitgemäßen Tonsprache eingereicht werden, die für anspruchsvolle Amateurchöre praktikabel sind und damit Eingang ins Repertoire dieser Ensembles finden.

Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland lebenden Komponisten. Einzureichen ist nur ein Werk mit einer Dauer von vier bis höchstens acht Minuten (für Männer- oder Frauenchor). Die Kompositionen müssen neu sein und dürfen noch nicht zur Aufführung gebracht oder veröffentlicht sein. Bis zur Uraufführung darf es, so die Regularien, zu keiner (Vor-)Aufführung kommen. Die preisgekrönten Kompositionen werden schließlich in Dortmund im Rahmen des DCW 2010 zur Uraufführung gebracht und mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 (3. Preis), 2.000 (2. Preis) und 3.000 Euro (1. Preis) belohnt.

Der Deutsche Chorwettbewerb wird unterstützt durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.