Der Countdown läuft: Sowohl für die Mikrostipendien II als auch für die Corona-Kulturhilfe können noch bis zum 30. Oktober 2020 Anträge gestellt werden. Kulturministerin Manja Schüle:
"Die Einschränkungen und Belastungen für Künstler*innen und Kultureinrichtungen im Land Brandenburg durch die Corona-Pandemie dauern noch immer an. Deswegen ermöglichen wir den Kulturschaffenden auch im Herbst erneut kleine künstlerische Projekte im Rahmen der Mikro-Stipendien. Und deswegen ersetzen wir auch Einnahmeausfälle der Kultureinrichtungen mit bis zu 100 Prozent. Dafür stellen wir insgesamt mehr als 30 Millionen Euro bereit. Damit sichern wir die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs. Und damit zeigen wir: Wir sind solidarisch in der Krise.“
Hauptberuflich freischaffende Einzelkünstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können im Rahmen des Mikrostipendien II-Programms noch einmal 2.500 Euro beantragen, um ein neues künstlerisches Projekt zu realisieren. Für das Programm stehen rund 2,5 Millionen Euro bereit. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung oder der Nachweis öffentlich wirksamer künstlerischer Tätigkeit oder Praxis in den vergangenen fünf Jahren. Auch wer bereits ein erstes Mikrostipendium à 1.000 Euro erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen per Post an das Kulturministerium geschickt werden. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/stipendien/ abrufbar. Für Rückfragen steht zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags bis donnerstags jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
Die Ende April gestartete Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt mehr als 30 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um bis zu 100 Prozent der Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern bis zum Jahresende auszugleichen. Erhöhte Personal- und Sachausgaben, die durch pandemiebedingte Vorkehrungen für den Veranstaltungsbetrieb erforderlich werden, können berücksichtigt werden. Investitionen sind nicht förderfähig.