Fast genau vor sieben Jahren hatte der Deutsche Kulturrat gefordert: "Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele". Deshalb zeigte sich der Verband nun sehr erfreut, dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in ihren gerade überarbeiteten Leitkriterien den künstlerischen Aspekt von Computerspielen explizit würdigt.

Die USK schreibt: "Computerspiele sind ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur und finden auch unter künstlerischem Aspekt Beachtung. Technisch Machbares und ästhetischer Ausdruck können sich in einer Art und Weise verbinden, dass Spiele Merkmale einer Kunstform in der zeitgenössischen Unterhaltung erhalten."

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Am Ende eines USK-Verfahrens vergeben staatliche Vertreter die Alterskennzeichen. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Viel hat sich in den letzten sieben Jahren beim Thema Computerspiele getan. Längst wird dieses Genre nicht mehr nur alleine durch die Brille des Jugendschutzes gesehen, sondern auch die künstlerische Dimension ist in den Fokus gerückt. Nun müssen noch das Selbstverständnis der Branche und das Eigenbild der Kreativen in der Computerspielewirtschaft als Teil der Kulturwirtschaft geschärft werden. Die neuen Leitlinien der USK sind ein Schritt in die richtige Richtung."

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