Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird auch im Jahr 2005 auf der Basis von Juryempfehlungen Fördermittel für Konzert- und Oratorienchöre (Laienchöre) Berlins vergeben.

Gefördert werden ausschließlich Konzert- und Oratorienchöre, die zusammen mit professionellen Partnern (Chorleiter, Solisten, Orchester) die Aufführung chorsinfonischer Werke auf höchstem Niveau realisieren können. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Chöre ihre Leistungsfähigkeit bereits in den vergangenen zwei bis drei Jahren durch Konzerte in ähnlicher personeller Konstellation in den großen Berliner Konzerthäusern unter Beweis gestellt haben.

Den Votierungen der Jury entsprechend werden der "Philharmonische Chor Berlin" sowie die "Berliner Singakademie" institutionell gefördert.
Die Chöre "Berliner Konzert Chor", die "Camerata Vocale", die "Berliner Cappella", der "Karl-Forster-Chor", der "Studio-Chor Berlin", die "Berliner Bach Akademie" sowie der "Hugo-Distler-Chor Berlin" sind für Basisförderungen (Finanzierung von Probensaalmieten, Honorare für Chorleiter, Stimmbildung, Korrepetition, Bereitstellung kostenfreier Orchesterdienste u.a.) vorgesehen.
Die einzelnen Förderbeträge werden noch festgelegt.

Der Berliner Sängerbund e.V., dem über 200 Mitgliedschöre angeschlossen sind, fördert den Chorgesang weiterhin in seiner Vielfalt und Breite.

Gemäß dem Landeshaushalt 2004/2005 stehen im Jahr 2005 insgesamt 1 Mio € - einschließlich der an die Konzerthäuser zurückfließenden Konzertsaalmieten - zur Verfügung.

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