Der Bundestag hat am heutigen Mittwoch (22. April 2020) die so genannte Gutscheinlösung für Veranstalter beraten. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann:
"Außerordentliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Dies gilt auch für den Veranstaltungssektor. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind alle Kulturveranstaltungen abgesagt worden - von einem Tag auf den anderen. Darunter leiden Kunden, die sich auf eine Ausstellung, ein Konzert oder eine besondere Aufführung gefreut haben. Ins Mark getroffen sind Kulturveranstalter, Künstlerinnen und Künstler. Wirtschaftlich und künstlerisch.
Ohne Reaktion des Gesetzgebers wäre der Schaden für alle unabsehbar. Jeder Kunde hätte theoretisch zwar einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Bei der Masse an Rückforderungen jedoch wäre mit einer Welle an Insolvenzen bei den Veranstaltern zu rechnen. Und am Ende würde es nur Verlierer geben.
Nach unserem Gesetzentwurf dürfen Kulturveranstalter ihren Kunden einen Gutschein für bereits gekaufte Tickets geben. Damit wird die Liquidität vieler Kulturveranstalter gesichert. Die Kunden, die den Eintrittspreis aus persönlichen Gründen brauchen, behalten dennoch ihren Anspruch auf Erstattung. Alle anderen dürfen sich weiter bzw. wieder auf das Konzert, das Musical, die Theateraufführung, die Ausstellung freuen, für die sie ja bereits eine bezahlte Eintrittskarte haben.
Am Ende hilft dieser kluge Kompromiss allen Seiten - vorneweg dem Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft. Diese ist eine der Hauptgewinnerinnen der Gutscheinlösung. Denn Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende leben von diesen Veranstaltungen. So sichern wir eine Zukunft nach der Krise.“